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krake_01

Ich habe meinen Schlüssel mit sämtlichen Schlüsseln verloren. Ich wohne zur Miete in einem Mehrfamilienhaus. Müssen jetzt die Haustürschlösser ausgewechselt werden und muss ich dafür dann aufkommen?

Frage Nummer 13871

Antworten (6)
shred
Ja, und ja. Vielleicht kommt deine Haftpflichtversicherung aber dafür auf.
Nightdancers
Ja so ist es, alles wird ausgewechseklt und sie dürfen bezahlen!!! Das wird dann wohl 3-4 Tausend Euro kosten.
Meine Kunden haben für sowas in ihrer PHV einen Zusatz für 1 Euro, da ist das dann mitversichert!
Wollen sie Hilfe?
Schreiben sie mir!
MfG
Wolfgang S.
tobix
Als allererstes: Sofort beim Vermieter bzw. der Hausverwaltung melden. Sie wollen ja nicht auch noch für einen Einbruch mitverantwortlich sein.
Abhängig von der Schließanlage müssen Schlösser und Schlüssel ausgetauscht oder angepasst werden, das kostet natürlich je nach Hausgröße und wird wohl Ihnen in Rechnung gestellt. Einen ungefähren Betrag wird Ihnen die Hausverwaltung sicher nennen können, wir können da alles mögliche raten.
Bei der Haftpflichtversicherung nachfragen (oder im Vertrag nachlesen), ob sie für den Schaden aufkommt. In vielen Versicherungen ist ein solcher Schutz bis ~15.000 EUR enthalten, aber eben nicht bei allen.
jaydee
Da hast Du ja den Bingo. Ist dein Name am Schlüsselbund? Wenn ja, dann mußt Du es melden und sehen wie dein Vermieter reagiert. Ist es eine komplette Schließanlage, dann kann es sein, dass jetzt alles neu gemacht wird. Hast Du das vielleicht mitversichert? Es gibt dafür extra einen Passus ich glaube bei der Privaten Haftpflicht. Such doch noch mal.
ThaiLEAH
Kommt auf die Schließanlage an, eventuell muss das tatsächlich sein. Bei mir steht zum Beispiel im Mietvertrag, dass die Schließanlage bei Verlust des Schlüssels auf Kosten des Mieters ausgetauscht werden muss. Insbesondere wenn der Wohnungsschlüssel zugleich Haustürschlüssel ist, muss wahrscheinlich die ganze Anöage getauscht werden.
missym78
Das kann ziemlich teuer für dich werden, wenn es sich nicht nur um nomale Haustürschlüssel sondern sogar um eine zentrale Schließanlage handelt. Generell hast du mit dem Verlust der Schlüssel gemäß einem Urteil vom AG Münster von 2003 deine Sorgfaltspflicht als Mieter verletzt und bist damit schadenersatzpflichtig im schlimmsten Fall sogar für eine komplett neue Schließanlage.