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Gast

Ist der Bundestrojaner nun verfassungswidrig?

Ist der Bundestrojaner nun verfassungswidrig? Wenn ja, gegen welches Gesetz verstößt er?
2008 wurde ein Gesetz, was Online-Überwachung angeht verschärft, ist der Trojaner, dann heute auch noch rechtswidrig?
Frage Nummer 34746

Antworten (3)
ing763
Die Verfassung wurde nicht verschärft!
Wäre der Bundestrojaner Verfassungswidrig, wäre er es auch noch nach 2008!
mantrid
Nicht jedes Gesetz ist auch verfassungsgemäß. Nach dem Urteil des BVG ist schon das Mithören privater Kommunikation nicht zulässig, soweit es nicht zur Aufklärung von Straftaten erforderlich ist. Also erst mithören und dann Privates löschen ist schon verfassungswidrig. Der nun entdeckte Trojaner bietet den totalen Zugriff auf alle Dateien, kann das Mikrofon (Lauschangriff) oder die Kamera (Viedoüberwachung) aktivieren oder ermöglicht gar das Aufspielen belastender Dateien oder gar die Telefonüberwachung (bei Voice over IP, Skype usw.) und es können weitere Programme nachgeladen werden. Es könnten also Problemlos Beweisstücke untergejubelt werden, sogar von Fremden, die sich der durch den Bundestrojaner entstandenen Lücken bedienen. Zudem sollte der Bundestrojaner über einen Server in den USA laufen, womit das deutsche Datenschutzgesetz vollends ausgehebelt würde.
bh_roth
Ich kenne kein Urteil, welches den Trojaner als verfassungswidrig einstuft. Ergo: Er ist so lange verfassungskonform, bis das Gegenteil erklärt wird.
In dem Falle gilt leider der Grundsatz "Erlaubt ist, was nicht verboten ist"