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Ist ein handschriftliches Testament eigentlich rechtskräftig oder geht das nur über Anwalt oder Notar?

Frage Nummer 35558

Antworten (8)
bh_roth
Handschriftlich verfassen ist sogar Bedingung. Es genügt nicht, etwas aus dem Drucker oder von der Schreibmaschine zu unterschreiben. Nicht notwendig ist die Beteiligung von Anwalt oder Notar.
Oberguru
Wenn es beim Notar hinterlegt wird, muss es nicht handschriftlich sein. Und wenn es beim Notar gemacht wurde, kann der es beim Zentralen Testamentsregister einreichen. Im Todesfall fragt das Standesamt nach und das entsprechende Amtsgericht wird benachrichtigt. So ist sichergestellt, dass das Testament auch da ist, wenn man gestorben ist, egal ob man noch 5 mal umzieht oder das Testament zu Hause in der Matratze vergammelt. Es kann auch niemand verschwinden lassen.
bh_roth
@oberguru: Wir ergänzen uns perfekt.
MaureenOHara
Ein tTestament muß immer handschriftlich verfasst sein ! Sie können es beim Notar abgeben oder beim Amtsgericht hinterlegen um der Gefahr der Vernichtung (z.B. durch jemanden, der im Testament "übergangen" wurde oder durch Brand) zu entgehen.
Nat Black
Selbstverständlich kann man in Deutschland ein handschriftliches Testament verfassen, das im Nachhinein auch rechtskräftig ist. Es bedarf nicht zwingenderweise eines Anwalts oder Notars. Man sollte dafür sorgen, dass ein "Zeuge" das Testament gegenzeichnet. Auf bestimmte Formulierungen kann verzichtet werden.
Monicma
Handschriftlich verfasste Testamente sind rechtskräftig wenn sie handschriftliche unterschrieben sind und das Datum und der Ort vorhanden sind. Man sagt das der handschriftliche Brief und die Unterschrift ein Indiz für Richtigkeit sind. Wichtig ist das es komplett handschriftlich geschrieben sein muss vom ersten bis zum letzten Wort, maschinelle Erweiterungen oder Anfügungen sind nicht rechtskräftig! Dies kann jeder so machen und man benötigt keinen Anwalt oder Notar.
knipppser
Ein Handschriftliches Testament ist nicht einfach so rechtskräftig, dieses sollte wenn von einem Anwalt oder einem Notar beglaubigt werden.
Dieses geht auch wenn man noch Unterschriften bzw. Handschriftlich geschriebene Papiere des Verstorbenen besitzt mit unterschrift,da diese ja auch auf die Personalausweisspapiere hinterlegt worden sind.
Dann wird es aber nötig werden bei einer Stelle beglaubigen lassen das es die Handschrift des Verstorbenen ist.
bh_roth
@knipppser: Alles nur Mutmaßungen. Sollte - müsste - könnte.
Deine Aussage ist definitiv falsch. Ein handgeschriebenes, eigenhändig unterschriebenes Testament, privat hinterlegt, ist gültig. Es bedarf keiner Beglaubigung oder Gegenzeichnung eines Notares, schon gar nicht eines Anwaltes.
Nicht gültig ist ein maschinell erstelltes Testament, lediglich eigenhändig unterschrieben. Aber darum geht es hier ja nicht.