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Gast

Kann ein Testament bzw. eine Abschrift nach dem Tod des Erblassers noch beglaubigt werden?

Es liegt ein handschriftliches Testament vor. Als Erben möchte wir uns die Gebühr für die Erteilung eines Erbscheins ersparen. Zur Vorlage bei der Bank würden wir aber gern eine beglaubigte Abschrift des Testaments nebst Eröffnungsprotokoll vorlegen. Ist es möglich, auch nach dem Tod noch eine "Beglaubigung" des Testaments zu erreichen?
Frage Nummer 3000154656

Antworten (1)
ingSND
Eine beglaubigte Kopie ist nichts anderes als eine Kopie, die jemand amtliches mit dem Original verglichen, für korrekt befunden und das durch seine Unterschrift und sein Siegel bezeugt hat.

Das kann man m.E. zu jeder Zeit machen. Woher soll der Mensch im Amt wissen, ob der Erblasser noch lebt oder nicht und wen interessiert das, solange Original und Kopie identisch sind.