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Gast

Kann das Verkehrsamt ein Gerichtsbeschluß ändern

Frage Nummer 3000279305

Antworten (3)
ingSND
Völlig unabhängig von der Schreibweise ist das einzige, was einen Gerichtsbeschluss einseitig ändern kann, ein anderer Gerichtsbeschluss, in der Regel von einer höheren Instanz.
Ein"Amt", egal welches, kann das ganz sicher nicht.
dschinn
Die in der Schweiz kennen kein ß und schreiben viel mit SS
So wie zum Beispiel Verkehrsamt.
wokk
Aha