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Gast

Kann der alte AG mich wegen Betrug anzeigen ?

,Sehr geehrte Damen und Herren,

ich habe zum 21.11.19 ( Das Arbeitsverhältnis lief vom 01.09.19 bis 21.11.19) wegen massiven Mobbings mein Arbeitsverhältnis in einer Sicherheitsfirma beendet.Im Dezember 2019 bekam ich dennoch Anteilig Lohn überwiesen obwohl ich kein Anspruch hatte.Meine Gesundheitliche wie auch physische Situation ist derzeit nicht die beste,was zur folge hatte das ich zwar den Geldeingang bemerkte aber nicht direkt von wen.Ich überwies wie bisher per ausgefüllten Zahlschein meine Monatlichen Rechnungen wie Miete Strom und Telefon,und dann war für diesen Moment das Thema erledigt ... Ich habe meine Überweisungen sonst immer Online gemacht... konnte es diesen Monat aber nicht da ich weder PC noch Handy zu diesen Zeitpunkt zur Verfügung hatte.Zu diesen Zeitpunkt lief der Antrag auf ALG 2 der aber noch nicht entschieden war.Ich nahm an das das entsprechende Jobcenter den Antrag positiv entschieden hat und der Bescheid noch folgt.Erst als ich wieder Internet zur Verfügung hatte,bemerkte ich den fatalen Fehler.Zu diesen Zeitpunkt war eine Rückabwicklung einfach nicht mehr möglich.

Es ist völlig klar das ich im Rahmen meiner Möglichkeiten die Summe auch wieder zurückzahlen werde und auch muss.Das habe ich de alten Arbeitgeber per Post mitgeteilt...und ihn meine Situation auch erklärt.Darauf wurde nicht reagiert,und mir wurde bewusster massiver Betrug unterstellt.Weiterhin erklärte er wenn ich nicht sofort alles zurückzahle erstattet er Anzeige wegen Erschleichung von leistungen.Ich möchte nicht unerwähnt lassen das die letzte Zahlung ohne mein dazu tun geschah.Ich war der Ansicht das mit Zusendung der Kündigungsbestätigung des alten Arbeitgeber sich die Sache erledigt hat.Die Rückzahlung ist Aufgrund meiner wirtschaftlichen Verhältnisse nur Monatlichen Raten möglich )

Ich habe ein Arbeitsverhältniss in einer renomierten Sicherheirsfirma angeboten bekommen...meine Angst ist, das durch die eventuelle Anzeige wegen Betruges meiner alten Firma,das neue Arbeitsverhältniss nicht zustande kommt.Zu keiner Zeit wurde durch mich der angebliche"Betrug" bewusst herbeigeführt.Kann der Arbeitgeber mir die Erschleichung von leistungen unterstellen , und mir damit meine Zukunft im Sicherheitsbereich entgültig zu nichte machen.Mein derzeitiges Erweitertes Führungszeugniss ist ohne Eintrag

Freundliche Grüße,danke für ihre Zeit
Frage Nummer 3000135725

Antworten (3)
wokk
Vermutlich kann Dir da nur ein versierter Rechtsanwalt oder die Verbraucherberatung weiterhelfen.
dschinn
Ich befürchte, dass hier niemand mehr helfen kann.
Matthew
Eine Anzeige taucht im Führungszeugnis nicht auf, sondern erst nach einer rechtskräftigen Verurteilung.
Die Frage ist, inwieweit, alter und neuer Arbeitgeber direkt miteinander telefonieren.
Dinge schleifen zu lassen ist allerdings in jedem Job nicht gerade eine Empfehlung.