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Waldemar Stein

Kann eine Hausverwaltung Kosten beliebig festsetzen?

Ich ziehe demnächst in ein Gebäude, dass von einer Wohnbaugenossenschaft über Hausverwalter betreut wird und frage mich, welche Kosten auf mich zukommen.
Frage Nummer 7106

Antworten (3)
jaydee
Normalerweise können die beliebig festgesetzt werden, das stimmt, normalerweise müssen die sich aber natürlich auch am Mieter orientieren, und auf diesen Rücksicht nehmen. Mit der Mieterschaft zusammen kann man da einiges erreichen. Zudem wird auf Beschwerden deiner Person eingegangen werden, sofern diese rational sind.
VOOgta3
Nein, beliebig können die Kosten nicht festgesetzt werden. Wasser und Müllgebühren dürfen natürlich nur entsprechend des Verbrauchs abgerechnet werden. Weitere Kosten können für einen Kabelanschluss im Haus, für einen Hausmeisterservice, einen Anteil an der Grundsteuer und einige andere Dinge anfallen, bei Eigentumswohnungen werden auch Rücklagen für Reparaturen gebildet.
MuckiBude
Die Nebenkosten können nicht einfach festgesetzt werden, sondern müssen bis ins Detail nachgewiesen werden. Müllgebühren, Strom fürs Treppenhaus, Hausmeistergehalt und Betriebskosten für den Fahrstuhl sind zum Beispiel Kosten, die weitergegeben werden können. Der Hausverwalter muss aber auch Leistung für sein Gehalt bringen, damit es abgerechnet werden darf.