['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Kann Firmenwagen für Freiberufler auf Ehefrau zugelassen und versichert sein? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Kann Firmenwagen für Freiberufler auf Ehefrau zugelassen und versichert sein?

Frage Nummer 105082

Antworten (5)
noergel
AFAIK durchaus möglich, allerdings muss ein Fahrtenbuch geführt werden, sollen die km anerkannt werden. Die Betriebskosten werden anteilig berechnet, bestenfalls zu 50 %.
netter_fahrer
Sicher geht das, warum auch nicht? Eigentümer, Halter und Besitzer können drei verschiedene Personen sein.
Beispiel: Ich kaufe unserem Sohn zum 18. einen Gebrauchtwagen. Mein Name steht im Kaufvertrag, damit bin ich Eigentümer. Das Auto wird auf meine Frau zugelassen, damit ist sie Halterin, nicht aber Besitzerin. Sohn fährt das Auto, ist damit Besitzer, so wie jeder, der es fährt, aber weder Halter noch Eigentümer. Versichert wird das Auto über den Onkel, der öff. Dienst-Versicherungsrabatt hat. Alles gang und gäbe und völlig normal.
hphersel
kann, aber steuerlich macht das keinen Sinn. Wenn der Wagen nicht auf die Firma oder den Firmeninhaber zugelassen ist, gehört er nicht zum Betriebsvermögen, Dann können aber auch Anschaffungskosten, Abschreibungen etc nicht steuerlich geltend gemacht werden. Sonst wären Steuerbetrügern Tür und Tor geöffnet.
Als Eigentümer gilt bei Fahrzeugen im Allgemeinen der Halter und nicht derjenige, der den Kaufvertrag unterschrieben hat.
Dorfdepp
@ netter_fahrer
In der Fahrschule habe ich gelernt, dass das Auto demjenigen gehört, der im Besitz des Kraftfahrzeugbriefes ist. Ein Auto kann den Besitzer ohne Kaufvertrag wechseln, das geht auch per Handschlag oder beim Verlieren im Würfelspiel. Hat sich da etwas geändert?
netter_fahrer
Die ZB II, früher "Brief", weist ausdrücklich den eingetragenen Halter nicht als Eigentümer das Kfz. aus, steht so auch in Zeile C.4c.
Eigentum ist Zivilrecht. Die ZB II bescheinigt hingegen, dass das Fzg. eine Betriebserlaubnis hat und dem StVR entspricht. Derjenige, der ein Auto anmeldet, muss nicht sein Eigentum daran, sondern seine Verfügungsberechtigung darüber nachweisen. Wie, wann und von wem das Fzg. erworben wurde, interessiert dabei niemanden, das war schon immer so. Wer den "Brief" und seinen Perso bei der Zulassung vorlegt, wird i.d.R. als Halter eingetragen - die Person, die im Sinne des StVR für das Fzg. verantwortlich ist. Wäre das anders, gäbe es keine Mietwagen, Leasing, Firmenautos etc. Daher mein Beispiel. Klick!