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Frederik Schmidt

Kann ich an einem ADAC Mustervertrag Änderungswünsche äußern oder ist die Normierung der Veträge festgeschrieben?

Frage Nummer 31835

Antworten (5)
Alex64
Du kannst natürlich Wünsche äussern so viele du willst - allerdings werden diese wohl nur dann in einen ständig juristisch überprüften Mustervertrag Eingang finden, wenn sie entsprechend begründet oder durch höchstrichterliche Rechtsprechung notwendig werden.
Fynn Red
Der vom ADAC herausgegebene Mustervertrag für Kraftfahrzeug Käufer und Verkäufer ist, wie schon der Name sagt, nur ein Muster an das man sich anlehnen kann. Bei einem Kraftfahrzeug Verkauf von privat an privat kann man selbstverständlich alle erforderlichen Änderungen vornehmen.
BigArnie
Die Änderung eines Vertrages kann nur dann von einem Kunden vorgenommen bzw. geäußert werden, wenn Teile des Vertrages nicht gerechtfertigt sind, oder bestimmten Regeln widersprechen. Natürlich muss dies vor Abschluss des Vertrages mit dem Verkäufer abgesprochen und dementsprechend schriftlich festgehalten werden, da ein bereits unterschriebener Vertrag nächträglich nicht mehr geändert werden kann.
Alex64
Das ist schlicht falsch, lieber Arnie.
In Deutschland herrscht immer noch Vertragsfreiheit, sofern diese geschlossenen Verträge nicht gegen zwingende Vorschriften des geltenden Rechts, gesetzliche Verbote oder die guten Sitten verstoßen.
Und auch die nachträgliche Änderung eines Vertrages ist jederzeit möglich, sofern beide Seiten zustimmen.
Je4hallo
Selbstverständlich ist ein von ADAC herausgegebener Mustervertrag ein Muster, das beliebig verändert werden kann. Kein Vertrag ist normiert, es sei denn, man ist gewerblicher Verkäufer und unterliegt anderen Vorschriften als ein Privater. Man kann noch viel, viel mehr Muster für Kraftfahrzeug Kaufverträge finden, die sich leichter auf die eigenen Bedürfnisse modifizieren lassen, als das Muster vom ADAC.