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Gast

Kann man Beihilfe zum Diebstahl geltend machen nur durch ein Foto und ohne dass man was gemacht hat?

2 Freunde (beim Bund) waren mit 2 Damen in einem Laden (Kleidung), die 2 Damen haben da genau das geklaut, was die Herren vorher in der Hand hatten (dabei hat 1 Bekannte ein Bild gemacht), meine Freunde wussten nichts davon dass die etwas klauen und sind auch früher als die 2 raus. Kurze Zeit später haben sie gesehen dass die Damen erwischt wurden.Jetzt erpressen die Damen sie mit dem Bild,das die Klamotten zeigt die die 2 klauen wollten,werden die sie jetzt zu Beihilfe zum Diebstahl verurteilt?
Frage Nummer 46238

Antworten (1)
Alex64
Dürfte schwer sein, anhand eines Bildes den nsch §27 StGB nötigen Vorsatz zur Beihilfe bei der Straftat gegen die sicher anderslautende Aussage deiner Freunde nachzuweisen ....