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Matthis Köhler

Kann man einen Vermittlervertrag anfechten, wenn sich der Vermittler nicht an gemachte Absprachen hält?

Frage Nummer 30043

Antworten (3)
bh_roth
Das ist eine grundsätzliche Frage. Der Grundsatz ist, dass sich beide Seiten an ihre gemachten, vertraglich vereinbarten Zusicherungen und Versprechungen zu halten haben. Grundsatz ist auch, dass, wenn es einen schriftlichen Vertrag gibt, mündliche Absprachen nicht gelten, wenn sie nicht zusätzlich schriftlich verfasst wurden (Mündliche Vereinbarungen gelten dann als nicht getroffen).
Inwieweit der ganze Vertrag ungültig wird, wenn einzelne Vertragsteile nicht eingehalten werden, kann pauschal nicht beantwortet werden. Sicher ist, dass nicht zwingenderweise ein ganzer Vertragskomplex ungültig wird, nur weil eine kleine Absprache nicht eingehalten wird.
Ich empfehle da einen Anwalt für Vertragsrecht.
diddydee
Anfechtung gibt es nur bei arglistiger Täuschung. Bei Schlechterfüllung kommt nach einer Abmahnung mit Fristsetzung die fristlose Kündigung in Betracht. Der dafür notwendige wichtige Grund muss belegbar sein. Entsteht Ihnen ein Schaden, besteht Schadensersatzpflicht.
Herma108294
In einem Vermittlungsvertrag müssen alle wichtigen Punkte vermerkt und von beiden Seiten eingehalten werden. Hält eine Seite der Parteien die vereinbarten Punkte nicht ein, kann die andere Seite den Vertrag anulieren und sich an einen anderen Vermittler wenden.