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BigArnie

Kann man einfach so jeden Verwandten enterben oder können die sich dagegen auch wehren?

Frage Nummer 31706

Antworten (5)
zelliberlin
Natürlich kann man (Vertragsfreiheit!) jeden Verwandten enterben, was aber bedeutet, ihn aufs Pflichtteil zu reduzieren. Komplett leer geht, soweit mir bekannt, nur aus, wer sich als erbunwürdig erweist (also nachweislich Verbrechen innerhalb der Familie begeht etc.) Sollten dementsprechende Bewesie vorliegen, einfach ans handgeschrieben Testament drantackern und ab damit ins Amtsgericht. Dort hinterlegt, kann der entsprechende Verwandte das ihm schadende Testament nicht so einfach durch ein weiteres Vergehen wie z.B. Einbruch verschwinden lassen....
Rosi_?!
Ganz so einfach einen Verwandten zu enterben geht nicht. Der Verwandte wird immer einen Anspruch auf seinen Pflichtteil haben. Es sei denn, er wird als erbunwürdig eingestuft, was allerdings sehr selten der Fall ist. Gegen die Entscheidung des Erblassers, den Verwandten (den Erbnehmer) auf seinen Pflichtteil zu setzen, kann derjenige nichts unternehmen.
Annanna
Einen Verwandten komplett zu enterben ist nicht möglich. Der Anspruch auf den Pflichtteil behält er grundsätzlich. Wobei eine kleine Einschränkung auch hier vorliegt, wenn sich der Erbnehmer als "erbunwürdig" erweist. Schlimmstes Beispiel: Ein Kind hat seine Eltern umgebracht, wird verurteilt. Dann ist dieses leibliche Kind selbstverständlich als erbunwürdig eingestuft. Wird ein Verwandter "enterbt", also auf den Pflichtteil gesetzt, so kann er dagegen nichts machen. Das ist einzig und alleine Entscheidung des Erblassers.
Nico Sommer
Enge Familienmitglieder, wie Abkömmlinge (Kinder oder in weiterer Erbfolge Enkel und Urenkel), Ehepartner, eingetragene Lebensgemeinschaften oder Eltern falls es keine Abkömmlinge gibt haben ein Recht auf einen Pflichtteil. Der Pflichtteil beträgt 50% des gesetzlich zustehenden Anteils. Um diesen Pflichtteil zu verwirken muss der Erbe dem Erblasser nach dem Leben getrachtet, ihn körperlich misshandelt oder seine unterhaltspflicht verletzt haben. Auch wenn der Erbe ein Verbrechen gegen den Erblasser ausgeführt hat oder gegen dessen Willen einen ehrlosen und unsittlichen Lebenswandel geführt hat, kann er vom Pflichtteil ausgeschlossen werden. Dies muss aber im Testament gesondert aufgeführt werden.
Nil.Jang
Hier wird fast nur Unsinn verzapft. In solchen Massen, dass man das kaum korrigieren kann. Zum Beispiel, dass jeder Verwandte Anspruch auf ein Pflichtteil habe. Ein Onkel oder ein Neffe (sind ja wohl Verwandte, oder?) hat überhaupt keinen Pflichtteilsanspruch. Den musst du auch nicht enterben, denn er erbt nichts, solange engere Verwandte leben. Den müsstest du geradezu in einem Testament einsetzen, damit er was erbt.

Also, nicht hier fragen. Buch kaufen, Notar gehen.