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Gast

Kann man in Deutschland ein Auto auf den Namen eines Kindes kaufen?

Ich lebe außerhalb Deutschlands und habe ein Kind, das mit seiner Mutter in Deutschland lebt und wir (Eltern) nicht mehr in einer Beziehung sind. Ich möchte auf den Namen meines vierjährigen Kindes in Deutschland ein Auto kaufen und es auf die Hände seiner Mutter übertragen, damit es leichter leben kann.
1- Ist es möglich, in Deutschland ein Auto auf den Namen eines Kindes anzumelden?
2- Ist es sonst möglich, im Namen eines Kindes, aber mit einer Vollmacht (im Namen des Kindes für mich)?
3- Und ist es möglich, eine Steuer- und Kfz-Versicherung im Namen eines Kindes abzuschließen? Oder sollten Steuern und Versicherungen als Erwachsener erledigt werden?
Frage Nummer 3000289309

Antworten (5)
Deho
Was spricht dagegen, das Auto gleich auf den Namen der Mutter anzumelden, wenn sie es sowieso nutzen soll?
ingSND
Ein vierjähriges nichtbehindertes Kind kann in D zumindest in aller Regel nicht als Halter eingetragen werden. Im KFZ-Schein (so hieß das früher mal) kann es nicht eingetragen werden, damit ist auch die Frage der Steuer erledigt, weil die über den Halter läuft.
Eigentümer kann das Kind sein, meines Wissens auch Versicherungsnehmer.
Wenn Du es anscheinend Deiner Ex nicht schenken willst, dann kaufe das Auto und leihe es ihr per schriftlichem Vertrag. Du bleibst dann Eigentümer, sie kann das Auto einfach auf sich anmelden, kann es nicht einfach verkaufen und allen ist geholfen.
Vandit
Im Namen eines Vierjährigen kann man kein Auto kaufen. Und ob es im Falle einer Schwerbehinderung mit der Anmeldung als Halter klappt, kann Dir die Versicherung und die Zulassungsstelle sagen.

Das ganze Konstrukt riecht nach Illegalität.
mantrid
Die Frage ist nicht so dusselig, wie es einige Beiträge hier darstellen. Wenn dem Kind damit z.B. bessere Freizeitmöglichkeiten usw. ermöglicht werden sollen, wäre eine höhere Mobilität der Mutter von Vorteil. Das Schenken eines Autos ist Schenkungssteuer-pflichtig. Steuerrechtlich ist die Mutter in diesem Fall eine fremde Drittperson, das Kind aber nicht. Hier gibt es sehr hohe Freibeträge. Da das Kind theoretisch auch z.B. durch Erbschaft Eigentümer eines Kfz werden könnte, ist das durch Schenkung selbstverständlich auch möglich. Wen schon juristische Personen (Firmen, Vereine usw.) Halter werden können, dann erst recht natürliche Personen. Ob die Versicherungen einen minderjährigen Versicherungsnehmer akzeptieren, ist eine andere Sache.
netter_fahrer
Nein. Zitat: "Ein Fahrzeug darf auf Minderjährige ohne eine Behinderung nur dann zugelassen werden, wenn die minderjährige Person für dieses Fahrzeug eine entsprechende Fahrerlaubnis besitzt."
@ing: Der Halter steht in der ZB 2, früher "Brief," der "Schein" ist nur die Kopie der wesentlichen Angaben des "Briefs."