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Gast

Kindesunterhalt bei privatinsolvenz

Was muss ich zahlen und wie ist das mit dem eigenbehalt?
Frage Nummer 3000134287

Antworten (10)
Horstilein
Weiß jemand hier wie hoch Dein Einkommen ist? Wieviele Kinder in welchem Alter Du hast? Ich empfehle, entweder selber mal zu googeln oder D/einen Schuldnerberater zu fragen.
Fiete11
Wende Dich an Deinen Insolvenzberater oder einen Anwalt.

Immer wieder toll, wenn jemand soviel Schulden aufbaut, dass er Privatinsolvenz anmelden kann und dann nichts mehr für sein Kind zahlen kann.
dschinn
Gast befindet sich vermutlich in einer Phase der finanziellen Möglichkeitsfindung.
Aus rein technischer Sicht kann ich das voll verstehen.

Moralisch oder menschlich betrachtet sehe ich den Anspruch des Kindes auf Kindesunterhalt welcher unabhängig von der Vermögenslage des rechtlichen Vaters ist.
Das Amt springt ein für die Lücke und die wird von uns allen über unsere Steuerabgaben getragen.

oh wait
Tina1
Uiiiiii wegen einem Solchem Fall muss ich im Januar vor Gericht!! Ich glaube nicht wirklich das sie wissen was die ihren Kindern damit antun.
Fiete11
@Tina1:

http://kommunikationsabc.de/2011/04/18/der-dativ-ist-dem-genitiv/
SteffenK87
Alle lesen die Frage und größtenteils sind nur unnötige Kommentare die dem Fragenden nicht helfen, den Nutzer interessiert doch nicht was hier irgendwer denkt sondern will mit deiner Frage ne kläre Antwort haben bzw Tipps wo man die findet...

Zur Frage selbst, dein eigenbehalt liegt ohne Kinder bei 1180 Euro ca die von niemanden angetastet werden dürfen außer du hast Unterhaltsschulden - solltest dich weigern diese zu zahlen liegt der Behalt weiter drunter, weil die mehr pfänden dürfen...
Alles darüber ist wenn du Kinder hast Unterhalt den du zahlen musst bis du je nach Unterhaltsklasse ( was du verdienst/ Wie alt das Kind ist ) den Mindestunterhalt erreicht hast, hast beispielsweise 2 hast du eigen Eigenbehalt von 1800 Euro derzeit und müsstest wenn z.B. beide unter 6 Jahre sind jeweils ca 275 Euro davon zahlen, heißt 550 insgesamt...
Dann bleiben dir noch 1250 Euro zum leben.
Verdienst mehr als die 1800 Euro wird pro 10 Euro Verhältnis 60:40 geteilt, du 6 Euro - Insolvenzverwalter 4 Euro...
Hast du Zuschläge wie Nacht/ Sonntag/ Feiertag darfst diese komplett behalten...
Erfährst du alles in der aktuellen Pfändungstabelle und gleichzeitig noch in der Düsseldorfer Tabelle, meist reicht das um sich linear nen Bild zu machen was du überweisen musst, bei Problemen fragst den Insolvenzverwalter .

Unterhaltsschulden werden im übrigen ausgenommen von der restschuldbefreiung da du diese bewusst in Kauf genommen hättest und diese von den steuern dann getragen werden bis du zahlungsfähig bist bzw man es bei dir erwirkt hat.

Hoffe der Text kann dir weiterhelfen und wenn nicht bei Google findest wirklich alles mit den passenden Stichworten was die Tabellen betrifft und rechnen musst dann selbst 😊
SteffenK87
Und speziell an Fiete11, es ist egal ob er Schulden hat oder nicht, Geringverdiener wäre oder nicht, der Unterhalt ist geregelt ab ner gewissen Summe, egal ob du in der Insolvenz bist oder nicht - die macht keinen davon frei zu zahlen, die ist dafür da du dein Leben finanziell wieder in die Bahn kriegst und lernst mit Zahlungsverpflichtungen umzugehen...
Also vorm nächsten Kommentar vielleicht mal selbst ein wenig wissen aneignen...
SteffenK87
Und tut mir leid auch zu Tina11, wenn jemand Schulden hat und unterhaltspflichtig ist die Insolvenz das beste was der Mutter passieren kann - weil der Vater gezwungen ist seinen Unterhalt zu zahlen und voll auszuschöpfen sonst verliert er das recht diese Restschuldbefreiung begehen zu dürfen, weiß ja nicht warum du zum Gericht musst aber sicherlich nicht deswegen weil jemand sich weigert in der Insolvenz zu zahlen und wenn doch, ist er nicht gescheit was seine Zukunft betrifft...
Heißt man tut seinen Kindern zumindest mit der Insolvenz selbst nichts an, sondern sichert von dem was man hat den Unterhalt, sofern man es ernst angeht
myMeinung
man müsste die tatsächlichen Umstände erst einmal ermitteln.

außerdem müsste man die FAMILIÄR- und ZIVIL-rechtlichen Relationen gerichtlich klären.

grundsätzlich gelten die Familienrechtlichen Grundsätze in Deutschland: "Schutz der Familie" -- "Wohl des Kindes" >> erstrangig.

ALLEINE ein Fachanwalt für Familienrecht kann Dir die
Dinge "ausklamüsern".

Suche DIR eine Kanzlei zur Beauftragung aus, die Fachanwälte für Familien- und Insolvenzrecht anbietet.

(auch wenn es städtische kostenlose Beratungsangebote gäbe, nutze diese NIE, da es hier wohl zu Fremdmeldungen an weitere Behörden gäbe, wie dem Jugendamt, was u.U. zu internen familären Zwistigkeiten und Handlungszwängen gegen die Elterliche-Einheit motivieren würde)

In kurz:
sorge für eine Außen-Burgfestung und vermeide interne Kämpfe innerhalb dieser Burgfestung. Ein guter Anwalt stände am Tor der Festung zum Schutz Deiner Familie, wenn IHR tatsächlich eine Einhait wärt.

@SteffenK87
kontakte ihn gglfs. zur Unterstüzung online,
falls Du die Problem-Sache nicht selbst einordnen kannst.
SteffenK87
Ich würde behaupten wenn er kindesunterhalt zahlt gibt es wohl keine gemeinsame Burgfestung mehr...
Da kann er höchstens versuchen das mit der Mutter zu regeln was aber Käse wäre, Zahl was du musst und der Insolvenzberater ist zufrieden...