['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Komme ich aus diesem Kaufvertrag raus? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Komme ich aus diesem Kaufvertrag raus?

Hallo Zusammen.
Ich brauche einen Rat und schilder einfach mal meine Lage. Sorry, wird etwas länger...
Ich habe vor kurzem einen Totalschaden mit meinem Auto verursacht. Anschließend wurde der Schaden von einem Gutachter der Versicherung begutachtet & eine Restwert ermittelt. Gleichzeitig wurde mir direkt ein potentieller Käufer, von diesem Gutachter, vorgeschlagen. Da es für mich einfacher war, das Auto an das Autohaus, zu dem ich es nach dem Unfall hab schleppen lassen, zu verkaufen, habe ich es dort zum Verkauf angeboten. Wir haben mündlich vereinbart, dass mir das Auto zum gleichen Preis und im gleichen Zustand (MIT WINTERBEREIFUNG) abgekauft wird. Als ich dann den Vertrag unterschrieben habe, habe ich (wie man es dann so macht, wenn man bei einem seriösen VW-Autohaus sitzt) nur nochmal kurz durchgeguckt & unterschrieben. Jetzt, 2 Wochen später, bekam ich die Aufforderung meine Sommerreifen schnellstmöglich abzugeben, da sie Bestandteil des Vertrages wären. Ich habe mir den Vertrag nochmal durchgelesen & unter dem Punkt "Reifen" , dann die Bezeichnung meiner Sommerreifen gesehen. Beim Durchschauen, bevor ich unterschrieben habe, dachte ich natürlich dort steht die Bezeichnung der Winterreifen. Die Sommerreifen wurden vorher nie angesprochen & die Info, über meinen Besitz dieser Reifen, hat der Verkäufer, anscheinend nachträglich, aus meinem Fahrzeugschein entnommen, als wir schon mündlich alles besprochen hatten. Zudem hätte der potentielle Käufer, der uns von der Versicherung vorgeschlagen wurde, diese auch nicht dazu bekommen. Diese Info hat die Versicherung uns nachträglich nochmal bestätigt. Ich wollte die Reifen separat verkaufen, da sie noch einiges wert sind & die Summe dann in mein neues Auto stecken. Unter diesen Umständen hätte ich ja logischerweise nicht an das Autohaus, sondern an den anderen Interessenten verkauft. Was kann ich jetzt tun & habe ich überhaupt eine Chance, wegen z.B. "sittenwidrigem Verhalten" dagegen anzugehen? Bitte nur antworten, wer sich wirklich mit solchen juristischen Dingen auskennt :) Liebe Grüße und danke schon mal!
Frage Nummer 3000067503

Antworten (13)
dschinn
Bin kein Jurist und kenne mich auch nicht aus, nehme mir aber trotzdem die Freiheit zu antworten...

Ein Vertrag ist ein Vertrag ist ein Vertrag.

Ob dieses "sittenwidrige" Verhalten nachweisbar ist bzw. was das dann kostet (Anwalt, Rechtschutz) steht noch auf einem anderen Blatt.

Ich persönlich würde nochmal zum Autohaus gehen und ein letztes klärendes Gespräch versuchen...

Ich habe schon von Leuten gehört, die wenn sie so übers Ohr gehauen wurden... nachts durch die Gegend schleichen und Scheiben mit Pflastersteine einwerfen... das macht aber den Schaden nicht wieder gut gelle...
bh_roth
Wenn es sich um sündhaft teure Alus handelt, dann würde ich auf die Idee kommen, mir für ein paar Euronen Stahlfelgen zu kaufen, die Sommerschlappen darauf aufziehen zu lassen, und zum Autohaus bringen (nicht einmal auswuchten würde ich sie lassen, denn davon steht nichts im Vertrag. In deinen Papieren steht ganz sicher nichts von den Felgen.
Ansonsten pflichte ich meinem Vorschreiber bei: Du hast einen Vertrag unterschrieben. Du hast es versäumt, diesen Vertrag vorher durchzulesen.
bh_roth
Sorry, bei nochmaligem Durchlesen komme ich zu der Auffassung, dass es doch einen Hinweis in deinen Papieren geben könnte, wenn es sich um eine Sondereintragung handelt.
dschinn
Eintrag wegen annerer Felgen ok.
Aber doch kein Eintrag wegen Sommer oder Winterschlappen?
Rentier_BV
Die eleganteste Lösung ist, die Reifen auszuliefern und den Betrag auf Konto Lebenserfahrung zu schreiben.
Noch ein Hinweis:
Autoverkäufer hießen früher oft Roßtäuscher.
Skorti
@dschinn ...
was wollen wir wetten, dass dem Kunden die abgenutzten Sommerreifen völlig egal sind ...
dass der Käufer diese Reifen nur will, weil die sich noch auf den teuren Alufelgen befinden?
Cordelier
Ich lese daraus das es sich nur um die Reifen handelt, nicht die Felgen, sonst hätte da ja Sommerräder gestanden.
bh_roth
Das mit den völlig abgefahrenen Reifen ist eine gute Idee. Über den Zustand der Reifen steht ja nichts in den Papieren.
Ich stelle mir gerade das Gesicht des Reifenhändlers vor, zu dem ich gehe, um einen Satz abgefahrene Reifen zu kaufen, hehe.
Skorti
Das wird eine Sonderanfertigung.
Das muss bestimmt extra bezahlt werden ....
DerDoofe
Durch die Texte weht ein gewisses Maß an krimineller Energie. Der Fragesteller beschwert sich über seine eigene Dummheit beim Vertragsschluss. Und hier bekommt er Ratschläge, wie er einen Autoverkäufer über's Ohr hauen kann.
Rentier_BV
Langsam kommt mir eine Ahnung, dass der Fragesteller tatsächlich die Räder meint, aber Reifen schreibt.
Dann wäre auch die ganze Geschichte deutlich schlüssiger.
Vielleicht geht es dem Verkäufer ebenso.
Der Begriff Reifen für das ganze Rad macht sich in letzter Zeit bemerkbar.
R.
bh_roth
Klar, wenn im Vertrag Alufelgen mit Sommerbereifung steht, sind alle Betrachtungen, wie man da herum kommt, obsolet. Könnte sein, dass sich der Fragesteller hier unscharf ausgedrückt hat. Ich kann mir auch nicht wirklich vorstellen, dass der Händler, bei Verträgen geübt, so eine Schwachstelle bietet.
StechusKaktus
Reden hilft. Anrufen und klarmachen, dass das Auto "gekauft wie gesehen" wurde und dass zusaätzliche Ausstattung nie besprochen wurde. Es ist völlig logisch, dass du nur das Auto verkaufen wolltest und nicht irgendwelche Dinge, die du selbst nicht hast. Die Paragrafen dazu im Standardvertrag stehen somit auf tönerben Füßen und der Händler wird dafür nicht in den Rechtsstreit gehen. Wenn irgendwo im Vertrag gestanden hätte, dass du einen goldenen Schalthebel nachliefern musst, würde das auch nicht gelten.
Also: in freundlichem Tonfall das Missverständnis klären und gut ist.