bh_roth
Muss eine Firma, die eine Reparatur nach einem Kostenvoranschlag ausführen soll, extra darauf hinweisen, dass im Falle einer Entscheidung gegen die Reparatur Kosten für den Kostenvoranschlag berechnet werden (und ggfs dessen Höhe)?
Kostenvoranschlag und die Kosten
Muss eine Firma, die eine Reparatur nach einem Kostenvoranschlag ausführen soll, extra darauf hinweisen, dass im Falle einer Entscheidung gegen die Reparatur Kosten für den Kostenvoranschlag berechnet werden (und ggfs dessen Höhe)?
Antworten (3)
Kostenvoranschläge kosten üblicherweise nur dann etwas, wenn man die Reparatur doch selber macht oder von einer anderen Firma ausführen lässt. Dann brauche ich aber auch keinen Voranschlag...
Wobei das Selbermachen manchmal zum Problem wird bei Facharbeiten z.B. an Elektrik oder an Gasleitungen. Eine offizielle Abnahme darf nur ein Meisterbetrieb machen, und die werden sich hüten, etwas abzunehmen, was die nicht selber gemacht haben. Passiert dann nachher irgendwas mit der Anlage, brennt es oder jemand bekommt einen Stromschlag oder erstickt im Gas, hat man sich strafbar gemacht bei einer Selbstreparatur. Übrigens in Bezug auf die Anspielung zum BGB: Sowas ist mittlerweile Europaweit geregelt.
Wobei das Selbermachen manchmal zum Problem wird bei Facharbeiten z.B. an Elektrik oder an Gasleitungen. Eine offizielle Abnahme darf nur ein Meisterbetrieb machen, und die werden sich hüten, etwas abzunehmen, was die nicht selber gemacht haben. Passiert dann nachher irgendwas mit der Anlage, brennt es oder jemand bekommt einen Stromschlag oder erstickt im Gas, hat man sich strafbar gemacht bei einer Selbstreparatur. Übrigens in Bezug auf die Anspielung zum BGB: Sowas ist mittlerweile Europaweit geregelt.
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