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Gast

Krankmeldung

Fgendes Problem....
Bin von Mittwoch bis Freitag nicht in der Arbeit gewesen da ich krank bin. Habe Mittwoch morgens in der Arbeit angerufen und Bescheid gegeben.
Die Krankmeldung habe ich jedoch erst Freitags eingeworfen
Ist dies ein Grund zur Kündigung ?
Hab ein bisschen Eierflattern wenns um sowas geht.
Frage Nummer 3000069912

Antworten (4)
Matthew
Nimm Dir einen Anwalt für Arbeitsrecht!
Das ist kein Thema für ein Diskussionsforum.
Matthew
Sorry, bin im falschen Thread gelandet. Obigen Beitrag ignorieren
Im Normalfall kann man mit Leuten reden. Nicht alles führt gleich zu einer Kündigung. Vor allem nicht gleich beim ersten Mal. Und vor allem, wenn das Verhältnis nicht vorher schon angespannt war.
Matthew
Der Normalfall ist ohnehin, dass man erst am dritten Tag eine Krankmeldung braucht. Der Arbeitgeber kann aber etwas anderes verlangen.
DerDoofe
ing gehen die Themen aus. Schon wieder Arbeitsrecht. Dabei gibt es doch noch einige Felder, die er beackern kann. Sozialrecht hat er ebenso wie Arzthaftungsrecht auf seinem gewohnt extrem hohen Kenntnislevel beratend abgehandelt. Na ja, beim BGB-Recht schwächelt er. Ein Jurist, der den ‚Palandt’ für einen Kommentar wie jeden anderen hält ....?

Aber es gibt noch Betriebsverfassungsrecht, Verfassungsrecht allgemein. Wir stehen vor den Wahlen: Parteienrecht, Wahlrecht und, und, und. Warum langweilt er uns mit den immer selben Fragen? Oder sollte er tatsächlich von den anderen Rechtsgebieten keine Ahnung haben? Also, das kann ich mir jetzt nicht vorstellen.

Der Schreibstil der Frage ist wie stets getürkt. Etwas mehr Fantasie wäre angebracht.