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Gast

Kündigungsgrund

Kann mir mein aktueller Arbeitgeber kündigen, weil ich bei einem anderen Arbeitgeber einen Arbeitsvertrag unterschrieben habe?
Frage Nummer 3000169099

Antworten (3)
Worrax
Der Arbeitgeber kann immer eine Kündigung aussprechen, denn es ist eine einseitige Willenserklärung. Die entscheidende Frage ist, ob die Kündigung wirksam wäre. Solange hier kein Verstoß gegen den Arbeitsvertrag vorliegt, wäre eine Kündigungsschutzklage wahrscheinlich erfolgreich. P.S.: Ohne Angabe des Kündigungsgrundes, der Kündigungstermins und dem Termin des Beginns des neuen Arbeitsverhältnisses, fehlen der Frage wichtige Informationen.
ingSND
Also, wenn ich einen Arbeitsvertrag bei einem anderen Arbeitgeber unterschrieben habe, dann erfährt mein jetziger Arbeitgeber in dem Moment davon, in dem ICH(!) kündige. Es ist wichtig für das Abschlusszeugnis, dass das genau so da steht.
Danach kann der AG m.E. gar keine eigene Kündigung mehr aussprechen, es sei denn eine fristlose. Das aber geht allenfalls, wenn Du vorher vertraglich zugesichert hast, genau zu diesem neuen AG nicht zu wechseln. Gibt es eine solche Zusicherung nicht, muss er Dich notfalls unter Fortzahlung des Gehalts freistellen, wenn er Dich nicht mehr sehen will.
Cheru
Im Bereich des Möglichen könnte auch eine Kündigung wegen anstößigen Verhaltens sein, z.B. wenn man sich im Betrieb nackt fotografieren ließe.