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Gast

Kündigungsverbot vor Antritt der Tätigkeit?

Inwiefern muss in einem Arbeitsvertrag das Kündigungsverbot vor Arbeitsbeginn bzw -antritt geschildert sein damit es rechtskräftig ist ?

Reicht ein einzelner Satz unter dem Paragraphen des Kündigungsrecht aus ?

zum Beispiel:
" Eine Kündigung vor Dienstantritt ist ausgeschlossen."
Frage Nummer 3000108528

Antworten (4)
dschinn
Lächerlich!

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung!
Und seinen Willen kann man immer erklären.

Wer solch Stuss in einen Vertrag gießen will... hat nicht mehr alle Tassen und so
RGM
Wenn dieser Vereinbarung nicht irgendwelche arbeitsrechtlichen Bestimmungen entgegenstehen, reicht dieser Satz sicher aus.

Geschäftsfähige Vertragspartner können in Deutschland übrigens alles vereinbaren, außer es verstößt gegen geltende Gesetze. Man kann also durchaus vereinbaren, dass eine Willensbekundung zwar nicht verboten ist, aber keine rechtliche Wirkung hat.
DerDoofe
Nicht lächerlich ..., und schon gar nicht witzig.

Kleines Beispiel: Restaurant an der See hat über Winter geschlossen. Im Januar beginnt die Suche nach einem Koch.
Im Februar ist es soweit: Es hat sich tatsächlich ein Koch gefunden, der zu Ostern die Stelle antreten will. Der Arbeitsvertrag ist unterschrieben. Zwei Wochen vor dem Antritt kommt die fristgerechte Kündigung. Und wer kocht dann in der Saison? Wie kann man diese Situation vermeiden?
Mit einer Klausel im Arbeitsvertrag, die die Kündigung vor Arbeitsantritt ausschließt! Kommt er dann nicht, wird es teuer.
OnePiece
Ja, ich schließe mich den anderen an!