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Gast

Kundendienst nach Möbellieferung

Bei einem 4 m Schrank wurden als Reklamation die Türen justiert. Dabei stellte sich heraus, daß der Schrtankschief aufgebaut worden ist.
Nun soll in einem 2. Versuch der gesamte Schrank wieder abgebaut und neu aufgebaut werden. Muß ich das hinnehmen? Ausräumen, lagern, einräumen, Gefahr von Beschädigungen, Wertminderung durch den erneuten Abbau.
Frage Nummer 3000290900

Antworten (3)
Vandit
Willst Du einen intakten Schrank oder lieber zoffen? Wie sonst soll das geregelt werden? Welcher Wert wird gemindert? Welche potentiellen Beschädigungen werden hier ins Spiel gebracht?
Entweder die Mängelbeseitigung klappt oder sie klappt nicht. Dann kann man weitersehen.
Du kannst ja auch akzeptieren, dass der Schrank schief aufgebaut wurde. Dann brauchst Du nichts zu räumen.
Manchmal haben es Händler wirklich schwer mit ihren Kunden.
umjo2.1
Hallo Gast,
wenn man mir einen 4m-Schrank (den 'Schrtankschief' verbuchen wir mal unter kleiner Handy-Tastatur mit großen Händen), wer also eine solchen Schrank aufbaut lässt, der schaue künftig bei Türen zuerst auf die Spaltmaße. Dann sieht man eigentlich sofort, wenn in der Senkrechte Tür und Wand nicht parallel verlaufen.

Fazit: Das Aufbauunternehmen darf auch in einem zweiten Versuch (erstmals nach Kenntnis des Mangels!) nachbessern.
Ausräumen, lagern, einräumen - Ja, macht etwas Aufwand. Ist aber so.
Gefahr von Beschädigungen? Ist spekulativ, und begründet i.Z. Neubeschaffung.
Wertminderung durch Neuaufbau? Kommt bei Billigprodukten wohl vor. Bei Qualitätsware doch eher selten.
Mich beschleicht nach alledem allerdings der dringende Verdacht, du möchtest die Kauf- und Aufstellkosten des Schranks bestmöglich drücken.
Viel Spaß bei Aus- und Wiedereinräumen!
Stollenhutze
Stört dich mehr der Schrtankschief oder willst du hier einen Rabatt aushandeln?