['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Leiharbeiter | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
Anzeige
Gast

Leiharbeiter

Mein bekannter hat einen Vertrag mit einer Leiharbeitsfirma mit dem Tariflohn 11,15 €/Std.
Er bekommt aber zusätzlich noch von der Firma wo er eingesetzt wird 10,00 €/Std zusätzlich bezahlt.
Auf den Lohnabrechnungen ist dies dann angegeben aber es besteht für die zusätzlichen 10 € keinerlei Verträge außer der mündlichen Absprache der Zeitarbeitsfirma.
Meine Frage ist, ob dies rechtens ist, weil ich gehört habe dass die Zeitarbeitsfirmen normalerweise das doppelte vom Auftraggeber bekommen.
Wie wird dann das ohne einen schriftlichen Vertrag berechnet.
mfg
Frage Nummer 3000265984

Antworten (2)
dschinn
>weil ich gehört habe dass die Zeitarbeitsfirmen normalerweise das doppelte vom Auftraggeber bekommen.

Die bekommen das 10-fache!
ingSND
Was Deinen Bekannten betrifft: auch mündliche Verträge gelten und da die Firma das Zusatzgehalt auf den Lohnzetteln bestätigt, ist auch der Nachweis der Vereinbarung nicht schwer. Das ist rechtlich unproblematisch.
Was die Zeitarbeitsfirma betrifft: das Ganze ist ihr Problem und geht Dich (bzw. Deinen Bekannten) nix an. Sie hat bestimmt einen Vertrag mit dem AG und wird nicht darben. Es gibt da keine festen Faktoren.