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Gast

Lohn einbehalten?

Hallo
Nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses, behauptet der AG ich hätte 400€ zuviel erhalten. Ich bin auf meinen Restlohn von 400€ angewiesen, da ich sonst meine neue Stelle nicht antreten kann. Der Standortleiter versicherte mir, dass es nicht so viel wäre bzw. es bereits abgegolten wurde. Jetzt ist allerdings die Frage, darf er, obwohl es nicht mein Verschulden sondern das Verschulden des Arbeitgebers ist, mir einfach den Lohn einbehalten?
Frage Nummer 38430

Antworten (4)
Alex64
Kannst du denn nachweisen, dass dem nicht so ist bzw. kann dein ehemaliger AG nachweisen, dass dem so ist?
Wenn nicht, warst du "ungerechtfertigt bereichert" und dein ehemalige AG nimmt nur seine Rechte war.
serefine
ja,ja
Alex64
PS: Es handelt sich um einen Fall des § 850 Abs. 1 ZPO - und der AG DARF bis zur maximalen Pfändungsgrenze.