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Gast

Lohnerhöhung ab 01.08.2020 nicht berüchtsichtigt

Hallo.,
ab dem 01.08.2020 habe ich einen Stundenlohnerhöhung von 2,20 Euro bekommen. Mein Arbeitgeber hat es (laut seiner Aussage) verpennt es anzurechnen. Gestern habe ich es zufällig rausbekommen. Ist das meiner seits ein Kündigungsgrund?
Frage Nummer 3000203443

Antworten (3)
Skorti
Du bist Arbeitnehmer. Du darfst jederzeit ohne Grund kündigen.
Oder meinst du, ob dies ein Grund für eine fristlsoe Kündigung ist? Davon rate ich ab, selbst wenn dies so wäre. So etwas kann unschöne Auswirkungen auf das Zeugnis haben.
Oder meinst du, dass dies ein Grund wäre zu kündigen, ohne eine Sperre bei der Arge zu erhalten? Das bezweifle ich sehr.
Leider bist du Gast und kannst mal wieder nicht antworten.
ingSND
Drei Wochen nach der Abrechnung bekommst Du "zufällig" raus, dass Dir ca. 350 € am Brutto fehlen??????
Dein Arbeitgeber erweist sich Dir als würdig.

Wenn Du kündigen willst, dann kündige. Arbeitnehmer brauchen für eine Kündigung keinen Grund.
Tu das aber nur, wenn Du schon einen neuen Job hast. Man kündigt nicht in die Arbeitslosigkeit hineien, da reagieren sowohl das Arbeitsamt als auch künftige potentielle Arbeitgeber sehr empfindlich drauf.
ingSND
zumindest derzeit wäre ich froh, nach tatsächlich geleisteter Arbeit bezahlt zu werden ...

Im Ernst: ich bekomme -mit gerigen Variationen durch gelegentliche Sonderzahlungen- tatsächlich in der Regel jeden Monat dasselbe.
Dennoch unterziehe ich die Abrechnung einer inhaltlichen Prüfung.
Das würde für mich umso mehr gelten, wenn die Beträge wirklich variieren würden. Denn eines weiß ich, sowohl aus AG- als auch aus AN-Sicht: ein Versehen ist schnell passiert und wenn ich es nicht entdecke, kostet es mein Geld.

Im vorliegenden Fall "verpennt" es der AG, eine Lohnerhöhung anzuwenden und der AN "verpennt" es, das zu bemerken. Ich bewerte das nicht, ich stelle nur fest, dass die beiden einander würdig sind