['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent'] ['disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableOutbrainForRestrictedContent','enableBookmarks','enableNoAd','enableOutbrainContextNoAdForFreeContent','enablePositions','hasFullAccess','hasProduct'] ['disableAds','disableIntrusiveAdTagsForRestrictedContent','disableTracking','enableCacheBusting','hasProduct','hasPureAccess'] ['default'] $string_split($str($(PMUSER_PAID_CATEGORIES)), ',') is-logged-in has-full-access has-pure-access has-plenigo"> Mein Chef war nicht mehr auszuhalten, daher habe ich meinen letzten Job kurzerhand beendet. Jetzt brauche ich wie es scheint eine Kündigungsbegründung fürs Arbeitsamt. Woher bekomme ich die, was muss da drin stehen? | STERN.de - Noch Fragen? page--has-pure-access " data-guj-zone="_default" >
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Ottifantenliebhaberin

Mein Chef war nicht mehr auszuhalten, daher habe ich meinen letzten Job kurzerhand beendet. Jetzt brauche ich wie es scheint eine Kündigungsbegründung fürs Arbeitsamt. Woher bekomme ich die, was muss da drin stehen?

Frage Nummer 16717

Antworten (3)
Artmidt24
Also dafür brauchst Du aber wirklich eine aussagekräftige Begründung. So etwas könnte gelten: Mobbing mit psychischen Folgen, am besten bescheinigt durch einen entsprechenden Arzt. Krankheiten ausgelöst speziell durch die Arbeit z.B. Bandscheibe ist kaputt, auch wieder mit Bescheinigung. Ohne diese sieht es schlecht aus für Dich. Das ganze natürlich nur in Schriftform!
Moritz Becker
Günstiger wäre es gewesen, wenn du vorher auf Grund der psychischen Belastung krank geschrieben gewesen wärst. Jetzt ist es etwas komplizierter. Du könntest in die Begründung schreiben, dass Du auf Grund der Situtation Schlafstörungen hattest, hochgradig nervös warst und dass Du daher die Notbremse gezogen hast. Aber ich denke, Du bekommst eine Sperre für das ALG.
IchBinSauer46
Wenn du Arbeitslosengeld beziehen möchtest, musst du schriftlich und formlos deine Kündigung gegenüber dem Arbeitsamt begründen. Von deiner Begründung hängt ab, ob sie dir eine Arbeitslosengeldsperre auferlegen. Nur in Ausnahmefällen wie beispielsweise bei Zahlungsunfähigkeit des Arbeitgebers kann man bei Eigenkündigung eine derartige Sperre umgehen.