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Gast

Mein Freund und ich würden gern heiraten aber getrennt wohnen.Muss mein "dann Mann" mir dann Unterhalt zahlen ( mich mit unterhalten) ?

Frage Nummer 3000280900

Antworten (7)
ingSND
Wenn Ihr verheiratet seid, dann wirtschaftet Ihr gemeinsam. Wie Ihr Euer gemeinsames Einkommen aufteilt und was Ihr dafür kauft, ist Eure Sache.
Von Dritten (sollte das der Hintergrund der Frage sein) bekommt Ihr nix', solange noch Geld für eine zweite Wohnung da ist.
StechusKaktus
Ja, das muss er. Leider musst du auch etwas tun:
Der Familienunterhalt ist der Anspruch auf Unterhalt für die Ehefrau in der Ehe. Die Höhe des Familienunterhalts ist abhängig von den Lebensumständen der Familie. Der Familienunterhalt somit auch der Unterhalt kann mithilfe von Arbeit oder mit Vermögen geleistet werden.

Ebenso gilt die Haushaltsführung als Unterhaltsleistung, wobei die Kinderbetreuung und Haushaltsführung gleichwertig mit der Erwerbstätigkeit des anderen Ehepartners ist. Durch die Haushaltsführung erfüllt der nicht erwerbstätige Ehepartner seine Unterhaltspflichten. Der Unterhalt für die Ehefrau in der Ehe muss für die Bedürfnisse und Lebenskosten beider Ehegatten und der Kinder ausreichen. Inbegriffen im Unterhalt in der Ehe ist ein angemessenes Wirtschaftsgeld bzw. Taschengeld, sofern sie der haushaltsführende Ehepartner ist.
mantrid
Eheleute sind verpflichtet, sich gegnseitig Unterhalt zu leisten. Dabei muss es nicht zwingend der Mann sein, der Unterhalt zu zahlen hat. Beide Ehepartner haben im Rahmen ihrer Möglichkeiten zum Lebenunterhalt beizutragen. Also, Job schmeißen, dem Müßiggang fröhnen und den Partner/ die Partnerin bezahlen lassen ist nicht!
Sunny85
Wie negativ heutzutage direkt alles gewertet wird ist unfassbar!Das ist doch das was ich nicht möchte!!!!Wir möchten heiraten aber ich möchte nicht das er mich in irgendeiner Weise unterhalten muss.Ich habe mein eigenes Geld und möchte nicht das mein Mann mir dann Unterhalt zahlen muss!
Skorti
Wo ist das Problem? Wenn du genug Geld hast, dann muss dir dein Mann keinen Unterhalt zahlen. Unterhaltsansprüche werden normalerweise gerichtlich festgelegt. In einer Scheidung, nicht auf einer Hochzeit.
Wenn du nicht genug Geld hast, ist die Lage eine andere. dann wird die Arge oder das Sozialamt den Ehepartner auch bei 2 Haushalten als unterhaltspflichtig werten. Getrennte Wohnungen, um eine Bedarfsgemeinschaft zu umgehen, funktioniert nicht in einer bestehenden Ehe.
Stollenhutze
Und sollest du deinen Lebensunterhalt mit Sozialleistungen bestreiten, werden vom Amt auch nicht zwei Wohnungen bezuschusst
Matthew
Vielleicht schnarcht eine:r von den beiden.