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Gast

Mein leiblicher Vater ist verstorben

Seine 2. Ehefrau teilte mir mit, dass im Testament festgelegt wurde, dass meine Schwester und ich unseren Pflichtteil erst erhalten sollten, wenn auch die Ehefrau verstorben ist. Haben wir dann Anspruch auf das gesamte Erbe? Die 2. Ehefrau hat keine Kinder.
Frage Nummer 3000102826

Antworten (6)
dschinn
Nennt sich wohl "Berliner Testament".
Wenn dann beide nicht mehr sind, erbt ihr kompletto wohl, ja.

Kann man, muss man aber nicht mitspielen...

Man könnte trotzdem sein Pflichtteil einfordern... Dann gibts aber nur einen Bruchteil von dem was später kommen würde...

Alles eine Frage wie dringend die Kohle benötigt wird und wie die Beziehung zur noch lebenden Ehefrau ist.. usw. usw
elfigy
Das habt ihr nur, wenn die 2.Ehefrau ein Testament zu euren Gunsten macht. Es kann aber auch sein, dass das schon im Testament eures Vaters steht. Falls die beiden einen Ehe- und Erbvertrag gemacht haben. Wartet ab, bis euch das Nachlassgericht anschreibt, dann wisst ihr mehr. Seht aber auf jeden Fall zu, mit der Frau eine gute Beziehung zu erhalten, falls ihr mit ihr Vereinbarungen treffen müsst. Es kann auch sein, dass in dem Testament steht, dass wer seinen Pflichtteil sofort verlangt, er später leer ausgeht. Denn den Pflichtteil sofort kann man nicht verwehren. Euer Vater wollte so evtl. seine Frau davor beschützen, Summen auszahlen zu müssen, die ihr Probleme bereiten würden. Das macht man meist, wenn das Erbe eine Immobilie ist.
elfigy
Dschinn, von der Stiefmutter erben sie nur mit Testament, nicht einfach automatisch.
dschinn
achje 2. Ehefrau....

jaja lesen

Trotzdem komisch, weil warum sollte man ein Testament machen, wo drin steht, dass man den PFLICHTTEIL (also auch nicht mehr?) erst bekommt, wenn die 2. Frau auch verschieden ist?
Sprich es geht hier um den Pflichtteil vom Vater (geteilt durch zwei) oder wenn man den frühzeitig fordert (glaube) die Hälfte davon?
Richtig?
Skorti
Hatte ich mich doch vor kurzem "eingelesen".

Wenn das Testament des Vaters so lautet, dass ihr als Nacherben eingesetzt seit, somit die 2. Ehefrau über das Vermögen nicht, auch nicht testamentarisch, anders verfügen kann, könnt ihr gar nicht auf das Pflichtteil klagen, da ihr nicht enterbt seid, sondern sich der Erbfall nur zeitlich verschoben hat.

Da wäre zumindest erst einmal zu prüfen, ob der Zugriff der 2. Ehefrau auf das Vermögen ausreichend kontrolliert werden kann.

Das Nacherbe verfällt aber nach 30 Jahren, wenn also die 2. Ehefrau mit hoher Wahrscheinlichkeit 30 Jahre überleben wird, kann sie danach auf das Testament pfeifen und über das Vermögen/Haus frei verfügen.

Wenn das zu befürchten ist, müsstet ihr erst das Erbe, wie es im Testament verfügt wurde ausschlagen, und könntet dann auf Pflichtteil klagen.
mantrid
Gesetzliche Erbfolge: Ehefrau bekommt 50%, die Kinder teilen sich den Rest. Stirbt Ehefrau 2 erben deren 50% deren Abkömmlinge und Ihr gar nichts. Plfichtteil: Hälfte des gesetzlichen Teils, also z.B. Ehefrau 2 75%, Kinder 25%. So, und nun zum Testament. Ein Testament kann einen Pflichtteil nicht aushebeln. Ob Ihr später mal alles erben sollt, steht im Testament. Wobei sich die Frage stellt, wievel später "alles" ist. Wenn Ehefrau 2 über alles frei verfügen darf, könnte sie theoretisch auch "alles" bei einem schicken Feuerwerk an der Cobacabana im Kreise ihrer Toyboys in Rauch aufgehen lassen. Wobei Euer Pflichtteil dann jeweils 25% der Aschereste wäre. Mein Tipp: Kopie vom Testament besorgen (Nachlassgericht) und ein paar Euro für einen Anwalt investieren.