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Gast

Erbe Elternhaus mit Stiefbruder

Hallo,
mein Vater ist mit 50 Prozent und wir durch den Tod der Mutter mit je 25 Prozent im Grundbuch eingetragen. Mein Stiefbruder ist mütterlicherseits und wurde nie adoptiert. Wer erbt dann was, wenn es kein Testament o.ä. vorliegt. Wer darf über den Hausverkauf entscheiden/Höhe? Mein Vater bewohnt das Haus.
Frage Nummer 3000281917

Antworten (4)
PezzeyRaus
Gehört dein Stiefbruder zur Erbmasse oder verstehe ich das falsch?
ingSND
Wenn ich das richtig verstanden habe, seid ihr beide das Kind Eurer Mutter, aber nur Du das Kind dieses Vaters. Außerdem muss das Haus im Alleinbesitz Deiner Mutter gewesen sein, sonst ergäben sich andere Quoten.
Dann ginge die Hälfte Deines Vaters nach seinem Tod alleine an Dich, Dir würden dann 75% gehören.
Die Mehrheit nutzt aber nix beim Verkauf, wenn der Bruder nicht will. Ihr müsst Euch einig sein.
Es gibt andere Wege, aber die sind mit Aufwand und finanziellen Verlusten verbunden. Einig ist viiiiel besser.
mantrid
Gleich zwei Fragen in einer und eine davon nicht einmal ordentlich formuliert. Beim Hausverkauf müssen die Eigentümer gemeinsam (also einstimmig) entscheiden. Einziger Ausweg ist die Zwangsversteigerung zur Auflösung der Eigentümergemeinschaft bzw. der Erbengemeinschaft. Und nun zur nie gestellten Frage: Wenn dein Vater verstirbt, erben seine Abkömmlinge die gesamte Erbmasse, von der das Haus ein Teil ist. Bei der gesetzlichen Erbfolge erbst du,, wenn du das einzige Kind bist alles. Dann wärst du zu 3/4 Eigentümer und dein Stiefbruder zu 1/4.
Hefe
Wenn ihr dieselbe Mutter habt, ist er ein Halb- und nicht ein Stiefbruder?
Vermutlich haben Dein ?Bruder und Dein Vater die Mutter beerbt. Wenn ich es richtig verstehe, haben Dein Vater und Deine Mutter in Zugewinngemeimschaft gelebt und sie evtl. vom Wertzuwachs des Hauses profitiert. Wenn das stimmen sollte, ist fachlicher Rat notwendig.