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Gast

TESTAMENT und PFLICHTTEIL

In zweiter Ehe verh. Ein sohn aus erster Ehe. Seit der Heirat mit der zweiten Frau habe ich ein Haus gebaut, abbezahlt und stehe alleine im Grundbuch. Wir haben vor ewigen Zeiten ein Berliner Testament gemacht und wissen eigentlich nur, daß wir uns da gegenseitig als Alleinerbe eingesetzt haben. Was sonst drin steht wissen wir nicht mehr. Meines Wissens ist es aber auch beim Nachlaßgericht aufgehoben.
Ich brauche dringend Info, wie es mit dem Erbe wird, wenn ich sterbe, denn das kann schnell passieren. Es geht mir sehr um den Pflichtteil für meinen Sohn, dem ich eigentlich nichts vermachen will, weil es sofort die Gläubiger auffressen. Und wegen evt. Erbschaftsteuer und ob das Haus dann überhaupt noch von meiner Frau behalten werden kann, wenn jeder, Sohn, und Fiskus sein Schärflein fürs Nichtstun einstreicht!
Frage Nummer 3000288255

Antworten (1)
ingSND
Habt ihr ein Berliner Testament, dann erbt Dein Sohn erstmal Nichts, ist quasi enterbt.
Er kann aber den Pflichtteil in bar verlangen, das wäre dann ein Viertel des Hauswertes plus ein Viertel des restlichen Vermögens. Würde ich an seiner Stelle auch ganz sicher tun, denn von Deiner zweiten Frau würde er ja nichts erben, es lohnt sich für ihn also nicht zu warten.