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Gast

meine freundin wohnt mindestens 3-4 tage die woche bei mir kann der vermieter das auf die betriebsnebenkosten ( Wasser) mit anrechnen.

Frage Nummer 13234

Antworten (6)
koyaanisqatsi666
Hi. Ich denke, er darf es nicht anrechnen. Was würde er denn machen, wenn du, anstatt nur morgens, morgens und abends duschen/baden würdest? Oder wenn du dein Geschirr unter fließendem Wasser reinigen würdest? Wenn er dir allerdings eine detailierte Wasserabrechnug präsentiert, mußt du die Menge bezahlen, die auch verbraucht wurde.
eibmoz
Um welche Nebenkosten geht es denn? Wenn es nur ums Wasser geht, ist es doch wohl klar, dass Dein Vermieter nicht das Wasser Deiner Freundin bezahlen muss.

Andere Nebenkosten (wie Gemeinschaftsstrom im Treppenhaus und Tiefgarage, Aufzugswartung) werden anders verteilt, z.B. gleichmaessig auf die Wohnparteien oder gleichmaessig auf alle Personen. Hier muss der Vermieter bzw. die Hausverwaltung evtl. wissen, wieviele Personen in jeder Wohnpartei leben (und wenn Deine Freundin mindestens 3-4 Tage pro Woche bei Dir wohnt, dann sind das 2 Personen).
k_23
Klar darf er das. Wenn Ihre Freundin Wasser verbraucht, so schlägt sich dies an dem Wasserzähler nieder --> mehr Wasser
Wenn Umlagefähige Kosten nach Anzahl Personen umgelegt werden, darf er Ihren Haushalt mit 2 Personen führen, da die Freundin ja 3 - 4 Tage die Woche bei Ihnen ist,
subiro
Lieber Fragesteller;
Sie wissen schon das der Vermieter Verpflichtet!!! ist in den jeweiligen Mietwohnungen
Wasseruhren zu Installieren?!
Gast
Die Frage kann nicht eindeutig beantwortet werden, da es in Abhängigkeit von Deinem Mietvertrag steht. Beachte § 556 und § 556a vom Bürgerlichen Gesetzbuch. Im Übrigen sollte Deine Freundin Deine (Eure) Wohnung als Hauptwohnsitz angeben, wenn Sie regelmäßig mehr als die Hälfte der Woche bei Dir wohnt.
janbro
Ich hoffe ich verstehe die Frage richtig. Das die Nebenkosten verursachungsgerecht abgerechnet werden (sollten) ist denke ich klar, wer viel verbraucht, muss auch mehr zahlen ;-)
Ich denke bei der Frage geht es um die Anpassung der Abschlagszahlungen. Diese erhöhen sich natürlich, wenn sich die Personen im Haushalt erhöhen. Um den Schock bei der Jahresabrechnung nicht zu groß werden zu lassen und als Vermieter auf den Kosten sitzen zu bleiben, ist es m.E. völlig legitim, diese Abschlagszahlungen je nach Nutzungsverhalten der Bewohner einmal im Jahr anzupassen.