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Gast

Meine Mutter wohnte in einer Senioren-WG. Im Dez. ist sie verstorben. Muß ich drei Minate volle Miete zahlen oder nur die Kaltmiete?

Frage Nummer 89238

Antworten (4)
Bester
Ja, Du mußt sogar kündigen. Schaue in den Paragrafen 563 und 563a des Bürgerlichen Gesetzbuches nach.
machine
Bester, das ist Humbug. Die von Dir zitierten Paragraphen beziehen sich auf Personen, welche gemeinsam in einem Haushalt leben.
Das wird bei dem Fragesteller wohl nicht zutreffen, so dass mit mit dem Tod der Mutter das Mietverhältnis endet und er gar nichts zu zahlen hat.
Trotzdem halte ich die Frage für einen Fake.
MfG primusinterpares
machine
@ing: Schön wenn jemand aufpasst. § 564 gibt genauere Auskunft und hätte hier angeführt werden müssen. Wie die Sachlage sich im Einzelnen bei einer WG darstellt, lassen wir mal für heute.
Da die Mam bereits im Dezember verstorben ist und die Frage jetzt erst gestellt wird, ist das m.E. eine ausgemachte Sch*****.
MfG primusinterpares