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marmann13445

Mit welchen Strafen muss gerechnet werden, wenn die Entdrosselung eines Mofas entdeckt wird? Hat das Auwirkungen auf Flensburg?

Frage Nummer 17582

Antworten (9)
Highspeed
Also Flensburg verändert sich dadurch nicht. Ich unterstelle mal, man hat Dich erwischt. Erst mal bist Du ohne Versicherungsschutz gefahren, die Betriebserlaubnis ist erloschen, außerdem ist das nur mit Mofa-Führerschein ein Fahren ohne Fahrerlaubnis. Das kann zu folgenden Strafen führen: Hohe Geldstrafen, Sozialarbeit, Probleme bei der Führerscheinerteilung (Idiotentest), weggenommenes Mofa, lebenslange Verschuldung wenn Du mit der frisierten Kiste einen Unfall gebaut hast.
Sixpence
Das Entscheidende ist nicht, ob das Mofa frisiert wurde, sondern ob du damit gefahren bist. 100 Euro und 3 Punkte im Zentralregister in Flensburg. Samt weiteren vom Vorredner genannten Konsequenzen. - Auf Flensburg wirkt sich der Vorgang in der Tat nicht aus.
BieneMaya84
Das könnte eine Geldstrafe oder aber auch eine Freiheitsstrafe nach sich ziehen. Du würdest dadurch für das Fahren ohne Fahrerlaubnis bestraft werden. Auswirkungen auf Flensburg hätte das zunächst keine. Wenn du öfter erwischt werden würdst, würden die Strafen empfindlicher werden.
ThommyF20
Es hat schon seinen Grund, warum Mofas nicht schneller unterwegs sein dürfen. Es muß mit Strafen bis zu 500 € gerechnet werden und zur Ableistung von Sozialstunden. Wer beim dritten Mal erwischt wird, wird für fahruntauglich erklärt und kann seinen Autoführerschein vergessen - und das ist richtig so!
Ungläubiger
Jetzt habe ich gelesen, wenn die Betriebserlaubnis erloschen ist, besteht kein Schutz durch die Versicherung. Ist aber nur bei einer Manipulation von eien kleinen Moped. Bei Autos ist da wohl anders? Da fahren auf den Straßen hunderttausende VWs ohne zulässige Betriebserlaubnis. Was sind das denn für merkwürdige Gesetze in unserem Land
hphersel
Falsch. Die VWs haben eine gültige Betriebserlaubnis, auch wenn diese auf falschen Angaben beruht.
Auch bei einem Pkw erlischt die BEtriebserlaubnis, wenn Du im Nachhinein Bauteile verändert, sei es, indem Du eine unzulässige Auspuffanlage montierst oder Reifen in einer unpasenden Größe aufziehst, den Motor manipulierst oder sonst etwas tust. Das haben die VW-Besitzer, die Du meinst, aber nicht getan, und das KBA hat die Betriebserlaubnis für diese Fahrzeuge noch nicht widerrufen.
bh_roth
Auch das mit dem Verlust des Versicherungsschutzes ist falsch. Was kann z.B. ein Unfallgegner, der nicht schuldhaft in einen Unfall verwickelt ist, dafür, dass sein Unfallgegner an seinem Fahrzeug Manipulationen vorgenommen hat, die zu einem Erlöschen der Betriebserlaubnis führen? Versicherungsschutz in der Haftpflicht besteht immer, solange die Beiträge bezahlt werden. Das hat mit einer vorliegenden Betriebserlaubnis nichts zu tun.
In dem Falle wird die Haftpflichtversicherung ihrer Leistungspflicht nachkommen, aber sich den Schaden vom Versicherungsnehmer zurückholen. Und selbst das ist in der Höhe gedeckelt, ich meine bei max. 5000 Euro.
Gast
Dies ist aber nur die versicherungsrechtliche Seite.

Nach einer Verurteilung/Bestrafung bzw. einer Schuldanerkenntnis kann noch die Privatklage anhängig werden. Und da ist man in Richters Hand. Kann richtig teuer werden.
Skorti
Ich verstehe unter Versicherungsschutz nun mal, dass ich nicht für den Schaden an anderen Verkehrsteilnehmer aufkommen muss.
Wenn ich von der Versicherung anschließend wieder zur Kasse gebeten werde, dann habe ich keinen Versicherugnsschutz.

Wiki: "der Versicherungsschutz erhaltende ist der Versicherungsnehmer", also nicht der Geschädigte.

Genau so könntest Du ja sagen, was kann der Geschädigte, wenn ein Fahrer mit einem nicht zugelassenen nicht versicherten Wagen einen Unfall baut, genau das ist hier ja mit dem Mofa der Fall..

Für solche Fälle gibt es übrigens einen Fonds für Unfallschäden durch nicht ermittelbare oder nicht versicherte Kraftfahrzeuge.
Unter Umständen zahlen die einen Unfallschaden und halten sich dann auch, wenn ein Verursacher ermittelt wird, an diesem schadlos.