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Pascal88

Motorrad gekauft, Problem mit anmeldung!

Hallo, ich habe mir vor kurzen ein Motorrad gekauft.
Zum anmelden des Motorrads brauche ich allerdings eine Kopie vom Personal Ausweises des verkäufers.
Allerdings will dieser mir keine Kopie geben...
Was kann ich nun tun=?
Er muss sie mir ja geben oder ? Ich habe das motorrad ja gekauft!
Frage Nummer 3000081844

Antworten (19)
Cordelier
Es geht ja hier quasi um den Verkäufer, aber was ist wenn er dir es geschenkt hat?
dschinn
Vermutung: Kollegah Verkäufer hat das Teil noch nicht abgemeldet.
neilo
Sobald ich im Besitz des Fahrzeugbriefes bin, sollte das doch kein Problem sein. Bei meinem Mopedkauf von 2013 war das jedenfalls so.
Rentier_BV
Wer möchte denn eine Kopie des Verkäufer PA?

Die Zulassungsstelle sicher nicht, nur wenn diese Leute irgendwelche Schweinereien vermuten.

Wenn du einen Kaufvertrag, den Fahrzeugschein und das Fahrzeug hast, steht einer Anmeldung nichts im Wege.

Wenn Dritte noch irgendwelche PA sehen wollen, müssen sie sich mit dem eigenen vergnügen.
solitude32
Das ist Humbug. Zur Anmeldung ist die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie eine gültige Versicherungsbestätigung erforderlich, nichts weiteres.
Dorfdepp
So wie in dieser Auflistung angegeben kenne ich das (zuletzt vor 7 Monaten selbst praktiziert).

Ergänzungen dazu: Wenn das Fahrzeug abgemeldet wurde, ist auch die Abmeldebescheinung vorzulegen. Und wenn zulassungspflichtige Umbauten vorgenommen wurden (z.B. breite Felgen, Sportlenkrad usw.), müssen auch die dazugehörigen allgemeinen Betriebsgenehmigungen vorgelegt werden, falls es nicht in der Zulassungsbescheinigung eingetragen ist (was nicht Pflicht ist, bei mir war es so).
Dorfdepp
Die "Hühner" in Hessen haben nicht gelacht, die waren sogar sehr nett und freundlich, trotzdem wollten sie die Abmeldebestätigung haben. Wenn man keine Ahnung hat, einfach mal die ...
andreas s.
Man braucht eine Deckungskarte der Versicherung, den Fahrzeugbrief und seinen eigenen Pass
Dorfdepp
@ rayer

Du meinst also, es wird nirgendwo vermerkt, wenn ein Kfz stillgelegt wurde? Das gibt es nicht, nur den gelben Schein gibt es nicht mehr. Die Stillegung wird seitdem in der Zulassungsbescheinigung I vermerkt, und die muss man vorlegen, der zuvor eingezogen wurde. Das stand so nicht in der von mir verlinkten Liste, deswegen habe ich darauf hingewiesen. Link: http://www.wunschkennzeichen-reservieren.de/kfz-zulassung/wiederzulassung
solitude32
Achtung: anderasS ist sowohl der Werbung als auch der Unwissenheit dringend verdächtig. Hinweise bitte an diese oder auch jede andere WC.
moonlady123456
Unsinn.
Bei der Zulassung meiner Motorräder brauchte ich nie eine Kopie des Personalausweises des Verkäufers. Versicherungsbetätigung, Ausweis, Fahrzeugbrief, und gut war.
netter_fahrer
Der Verkäufer hat völlig Recht, wenn er dir keine Ausweiskopie gibt.
Erstens ist das kein gültiges Dokument, also sinnlos, zweitens könnte er damit wegen Urkundenfälschung belangt werden.
Eigentumsverhältnisse sind Zivilrecht (BGB) und interessieren die Zulassungsstelle nicht. Dort geht es einzig um Straßenverkehrsrecht.
Zur Zulassung brauchst du genau diese Dokumente, wie auch in Dorfdepps Link.
Eine Deckungskarte gibt es nicht mehr, ist nun elektronisch (EVB). Ausgefülltes SEPA-Formular für die Steuer, falls das Moped >125 cm³ Hubraum hat, kommt dazu.
netter_fahrer
Ausweiskopien sind in bestimmten Fällen zulässig. Sie dürfen nur vom Inhaber oder mit dessen Zustimmung erstellt werden und nur von diesem weitergegeben werden - deshalb hier unzulässig.

Zum Thema "Wem gehört das Auto" ein paar detaillierte Infos vom Anwalt.
Dorfdepp
@ ing793

Wenn ich schreibe; „ … nur den gelben Schein gibt es nicht mehr. Die Stillegung wird seitdem in der Zulassungsbescheinigung I vermerkt“ und du daraufhin schreibst: „Die letzte Abmeldebestätigung als eigenständiges Papier wurde in D so ca. 2005 ausgestellt.“, ist das nicht sehr originell.

Tatsache ist, dass man ein stillgelegtes Fahrzeug ohne entsprechende Bescheinigung, nämlich den Eintrag in der Zulassungsbescheinigung I, nicht zulassen kann. (D.h., diese muss man mitbringen!) Da hilft auch kein Schmalspur-Wikipedia-Wissen, und ich muss nichts geradebiegen.

Gerade du, der zu 100% bestätigt hat, dass zur Anmeldung nur die Zulassungsbescheinigung Teil II sowie eine gültige Versicherungsbestätigung erforderlich sind, solltest in diesem Fall nicht so überheblich sein.
bh_roth
Das ist ja ein schlechter Witz. Wie kann eine Zulassungsstelle etwas verlangen (Hier: Kopie des Ausweises des Verkäufers), was man für die Zulassung nicht benötigt? Und wenn der Verkäufer jetzt für 2 Jahre im Ausland ist? Dann wird das Fahrzeug nicht zugelassen? Blödsinn! Ich würde mit den Fahrzeugpapieren und der Deckungszusage der Versicherung zur Zulassungsstelle gehen, und die Zulassung ablehnen lassen. Somit hat man einen rechtsfähigen Bescheid. Nächster Gang: Rechtsanwalt, und danach zu Europcar zwecks Leihwagen.
Wie schnell wohl die Zulassung erfolgt?
Dorfdepp
@ bh_roth

Wenn wir hier schon so kleine Korinthern kacken wie rayer und ing793: Pascal88 will ein Motorrad zulassen, und Europcar vermietet keine Motorräder.
moonlady123456
Und schon haben wir wieder das Hühnerhof-Klima.
Jungs, geht`s noch?

Schlimmer als bei Facebook, und das will viel heißen....
DerDoofe
Der Papierkram wurde abgeschafft, seit die Zulassungsstellen mit dem KBA in Flensburg verlinkt sind. Die Zulassungsstelle sendet die Nummer des ‚Briefes’, das KBA antwortet mit der Fahrgestellnummer. Wenn die Nummern zusammen gehören, nimmt der übliche Verwaltungsakt seinen Lauf. Online. Mit dem KBA, das minutiöse Aufzeichnungen über die ‚Geschichte’ des Fahrzeugs besitzt. Natürlich geht es auch nicht ohne BPA, dessen Nummer und Eintragungen zeitgleich online geprüft werden. Und es gibt auch gleich Probleme, wenn Kfz.-Steuerrückstände bestehen. Der Computer macht’s möglich.

Kopie des BPA des Verkäufers? Eine Behörde verlangt eine KOPIE eines Ausweises? Allein deshalb ist die Behauptung schon Unsinn.
Swan
@moonlady,
»Hühnerhof-Klima« und das, ohne dass ich euch bisher gefüttert habe … hihihi ...