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Muss der Zuverdienst eines 14-jährigen bei Anträgen im Rahmen der Sozialhilfe berücksichtigt werden?

Frage Nummer 26337

Antworten (8)
Ingenius
Natürlich, Griechenland ist in Not, da müssen die Ansprüche eines 14-jährigen schon mal zurückstehen, auch wenn er das Geld selbst verdient hat. Da weiß er wenigstens, was er in Zukunft zu erwarten hat, in der Welt, die wir unserem Nachwuchs hinterlassen.
Alex64
Schöne Bedienungsmentalität., liebe Vorschreiber ....

Natürlich muss das GesamtEINKOMMEN der Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt werden - und dazu gehört auch das Geld des arbeitsfähigen Vierzehnjährigen.

Wieviel wollt ihr dem arbeitenden Teil der Bevölkerung, der diese auf deren Hilfe angewiesenen Mitglieder des Gemeinwesens unterhält eigentlich noch zumuten?
Ingenius
@ Alex64
Bedienungsmentalität? Jetzt aber geschwind den Schlaf aus den Augen gewischt und die Vorgängerantworten nochmal lesen. Wir haben uns beide sehr staatstragend geäußert, das mit dem Fuffi lassen wir gerade noch mal durchgehen, oder gibst du beim Finanzamt an, wenn dir einer ein Bier ausgibt? Das müsste eigentlich als geldwerter Vorteil versteuert werden. Das ist kein Witz, das hat mit mal ein knochentrockener Finanzbeamter erklärt. Das ist nur nicht bekannt, weil es nicht praktikabel ist.
Alex64
Dein "Finanzbeamter" hat wohl Fortbildungsdefizite?
Wenn mir nicht gerade mein AG das Bier ausgibt und ich durch ihn mehr als 44 E im Kalendermonat versaufe iss nix mit §8 EStG...
Ausserdem bedeutet das, dass ich ein Einkommen HABE und etwas versteuern kann und damit auch dem Vierzehnjährigen das Leben ermöglich.

Und da ich seit 5 wach und unterwegs bin ist's auch nichts mehr mit Schlaf in den Augen.
Sorry - auch der Vierzehnjährige hat durchaus ein "Recht" darauf, über soziale Transfers vom arbeitenden Teil der Bevölkerung versorgt zu werden, da seine Familie ja dazu nicht in der Lage ist.
Allerdings sollte sich diese Versorgung (wie bei allen anderen auch) auf lebensnotwendige Dinge beschränken - und auch hier besteht im Gegenzug durchaus die Pflicht, selbst alles was möglich ist zu tun, um von dieser Versorgung durch andere weg zu kommen.
Elke Werner
Hallo! Natürlich müssen die Einnahmen, auch wenn sie ein 14-Jähriger hat, bei Anträgen auf Sozialhilfe mit angegeben werden. Macht man das nicht, zählt das schon als Unterschlagung oder nicht geführte Mitwirkungspflicht. Aber ich kann Dich beruhigen, Jugendliche haben ebenfalls den Freibetrag von 100 Euro, die sie ohne Abzüge mit dazuverdienen dürfen.
Ingenius
@ Alex64
Dann hat mich ein deutscher Beamter falsch informiert. Das kann passieren, damit kann ich leben. Im Übrigen hatte ich zugestimmt, dass sich auch 14-Jährige an der Finanzierung dieses Staates beteiligen. Das war von mir schon ernst gemeint, auch wenn es vielleicht etwas flapsig formuliert war. Zuverdienst und Geschenke von der Oma entlasten den Staat, damit der dreistellige Milliardenbeträge nach Brüssel überweisen kann. Das meinte ich leider auch ernst.
Tigologel
Davon bin ich überzeugt. Denn es handelt sich ja immer um eine Bedarfsgemeinschaft, die einen Antrag stellt. Dabei wird der Verdienst eines jeden davon berücksichtigt. Aber das sollte nicht viel ausmachen. Ich habe einmal den Höchstsatz erhalten und trotzdem jeden Monat mehrere Hundert Euro verdient.
Helena Roth
Der Verdienst wird mit angerechnet, denn er erhöht das Einkommen der Familie. Es kann durchaus sein, dass dadurch die LEistung seitens des Staates gekürzt wird. Auf den ersten Blick hörst sich das zwar ungerecht an, aber es handelt sich um ein Einkommen.