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Teresa Köhler

Muss ein eingezäuntes Grundstück mit Hund mit einem Schild am Tor gekennzeichnet werden?

Frage Nummer 26906

Antworten (9)
hphersel
Nein. Warum auch?
antwortomat
Hm, tja, ich hätte auch erst hphersel zugestimmt. Allerdings erscheint die Geschichte von starmax durchaus realistisch. Es ist ja auch kein nennenswerter Aufwand da so'n Schild hin zu machen. Hilft übrigens auch schon mal, wenn es gar keinen Hund gibt.
bifu70
Ich würde das Tor schlicht abschließen. Wenn der Hund Wach- und Schutztrieb hat, kann ich so Besucher kontrolliert herein lassen. Das erspart allen Seiten Unannehmlichkeiten. Zudem sichert es, dass kein Zeitungsbote das Tor offen stehen lassen kann und der Hund nicht plötzlich auf der Straße vorm nächsten Auto steht - wovor ich mindestens genauso viel Angst habe wie vor einem Beißunfall. (Unsere mannshohe Gartentüre hat einen vom Haus aus zu bedienenden Schnapper und von außen ist keine Klinke, sondern nur ein Knauf daran. Verabschiede ich Gäste, begleite ich sie bis nach vorne, um sicher zu gehen, dass die Türe wirklich zu ist.)
Skorti
Ich bezweifel, dass bei Starmax Geschichte das Urteil anders ausgefallen wäre, wenn ein Schild angebracht gewesen wäre, oder das Grundstück nicht eingezäunt gewesen wäre. Als Halter hafte ich für meinen Hund, ob dieser nun auf meinem Grund und Boden jemanden beißt oder auf offener Strasse jemanden anfällt.
Holger Weber
Nein muss es nicht. Allerdings muss dann der Briefkasten vom Tor aus erreichbar sein. Schließlich darf niemand ohne deine Erlaubnis dein Grundstück betreten. Eine Warnung ist also erst bei Einladung notwendig. Nur der Briefträger muss die Post übergeben können, ohne das Tor zu öffnen.
hphersel
So ein privates Schild hat keinerlei rechtliche Funktion, und starmax's Geschichte wäre auch mit Schild genauso ausgegangen, wenn die Drücker sich von dem Schild vom Betreten des Grundstückes nicht hätten ablassen. Der Hundebesitzer ist verantworlich für das, was sein Hund tut, aber warum die Hundehaftpflicht nicht zahlen musste, ist mir ohne genauere Kenntnis der Vorganges ein Rätsel. Für sdolche Fälle ist es gut, rechtsschutzversichert zu sein, da kann man ohne finanzielle Probleme in Berufung gehen...
antwortomat
@starmax: Dein letzter Eintrag öffnet mir das Herz. Er zeigt mir, wie dämlich die ganzen Hundebesitzer sind, wenn Ihre Hunde immer und überall ohne Leine laufen lassen. Ich wette die wissen nicht, dass so gesehen die Hundehaftpflicht niemals zahlen wird.
Ein angeleinter Hund macht keinen Blödsinn, wenn er nicht angeleint ist, wird nicht gezahlt :-)
antwortomat
@starmax: Das passt fast immer. Beim Reiten, Joggen, Radfahren, Inline-Skaten und allen anderen Sportarten bei denen man sich im gleichen "Raum" wie die Hundebesitzer bewegt. Jäger haben da ggf. Ihren ganz besonderen Spaß.
bifu70
Pfui, antwortomat! Wenn ich jedes Mal, wenn mich ein nicht angeleinter Radfahrer oder Inlineskater auf dem Gehweg (!) nur um Haaresbreite verfehlt, gleich Rennrad oder Skates in die Müllpresse zu werfen verlangte, hielte man das zu Recht für unangemessen. Und das sind nur unbelebte Gegenstände. Hingegen scheint es Ihnen völlig akzeptabel zu sein, einem nicht angeleinten Hund sofort den Jäger auf den Hals zu wünschen. Und der lebt und wird innig geliebt.