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Gast

Vertragsrecht Grundstück

Wir haben 1996 ein Grundstück von der Stadt Elsterweda gekauft.Die Grundbücher enthalten keine Eintragung von Baulasten oder der Gleichen.Jetzt behauptet die Stadt das ein Teil des Grunstückes laut Kommunalgesetz öffentlicher Weg ist.In einem gespräch mit der Stadt konnten keine Klaren und eindeutigen Datierungen genannt werden.Bricht die Stadt Elsterwerda uns nicht das Recht auf Schutz des Eigentums wenn Sie ein Teil des Gründstücks der Öffentlichkeit widmet.
Frage Nummer 3000046533

Antworten (2)
Dorfdepp
Wenn nichts im Grundbuch eingetragen ist, hat die Stadt keine Rechte. Wegerechte sind im Grundbuch eingetragen.
elfigy
Es ist wie Dorfdepp schreibt. Und nicht nur Wegerechte, alle anderen Dienstbarkeiten auch. Was nicht im Grundbuch steht, gibt es nicht.
Noch ein Tipp, schau dir mal den Bebauungsplan an. Die Kommunen weisen manchmal irgendwelche Wunschvorstellungen in den Bebauungsplänen aus, die sie dann für Fakten halten. Dem ist aber nicht so.