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Gast

Rücktritt vom Möbelkauf

Hallo,

Hallo,
Ich habe am 25.11.21 bei einem Möbelhaus ein Sofa gekauft.
In den AGB des Möbelhauses ist kein eigenes Rücktrittsrecht für den Käufer, sondern nur für den Verkäufer.

In den AGB findet sich noch folgender Absatz
§ 6 Annahme / Annahmeverzug

Der Kunde ist verpflichtet, die zum vereinbarten Übergabetermin gelieferte Ware abzunehmen.
Nimmt der Kunde die bestellte Ware zum vereinbarten Übergabetermin nicht ab oder ruft der Kunde die Ware zum vereinbarten Abruftermin nicht ab und verweigert der Kunde auch nach Ablauf einer ihm vom Verkäufer gesetzten angemessenen Nachfrist die Abnahme der Ware oder hat er ernsthaft und endgültig erklärt, er verweigere die Abnahme, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen.
Der Kunde hat dem Verkäufer für die Verzugsdauer Lager- und Verwaltungskosten in Höhe von 15,00 € zusätzlich einem Prozent des Auftragswertes je begonnenem Kalendermonat, höchstens aber die für die Verzugsdauer bei den Speditionen üblichen Lagerkosten zu erstatten.
Als pauschalen Schadensersatz neben dem Rücktritt kann der Verkäufer in diesen Fällen 25 % des Kaufpreises verlangen. Dem Kunden bleibt es vorbehalten, nachzuweisen, dass dem Verkäufer ein Schaden überhaupt nicht oder nur in wesentlich niedrigerer Höhe entstanden ist. Dem Verkäufer bleibt seinerseits vorbehalten, im Einzelfall einen höheren Schaden nachzuweisen.

Beim Kauf des Sofas wurde ein Darlehensvertrag mit abgeschlossen. 0% auf 72 Monate.
Im Darlehensvertag steht man habe ein 14 Tägiges Rücktrittsrecht. Dadurch würde auch der Kaufvertrag unwirksam. Steht auch so im Darlehensvertrag.

Hat das Möbelhaus trotzdem das Recht auf 25% schadenersatz?
Frage Nummer 3000267923

Antworten (2)
Luna-Blue
Nein, hat es nicht! Das steht auch nicht in dem von dir hier eingefügten Textauszug.
netter_fahrer
Aber sicher hat es das Recht, lies es einfach: "...er verweigere die Abnahme, so ist der Verkäufer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und Schadensersatz zu verlangen."
Es gibt kein grundsätzliches Rücktrittsrecht von einem geschlossenen Kaufvertrag. Das mit den "innerhalb 14 Tagen" gilt nur im Fernabsatz, also Onlinehandel oder Haustürkauf. Im Laden gilt das nicht, das steht doch auch so im Vertrag. Ausnahme: Falsche oder fehlerhafte Ware.
Daraus, dass Aldi, Kaufhäuser etc. aus reiner Kulanz einen gekauften Gegenstand zurücknehmen und den Preis erstatten, kann man kein "das gilt überall" ableiten. Im Laden bestimmt der Händler die Regeln.