Rücktritt Möbelkauf bei Lieferverzug
Bei einem großen Möbelhaus habe ich einen Sessel mit Hocker bestellt. Im Kaufvertrag ist eine Lieferung von 5 Wochen vereinbart. Diese verzögert sich nun um nochmals mindestens die gleiche Zeit. Kann ich dem Möbelhaus eine 2-wöchige Frist setzten und anschließend vom Kaufvertrag zurücktreten? Wenn ich wegen dem Lieferverzug zurücktrete, muss ich dem Möbelhaus dann auch die 10% Schadensersatz zahlen, die in den AGB unter „weigert der Käufer die Erfüllung“ genannt sind?
Antworten (3)
Genau so geht das: Lieferfrist von 2 Wochen setzen; wenn diese vom Möbelhaus nicht eingehalten wird, kann vom Kaufvertrag zurückgetreten werden, mit dem Recht auf volle Erstattung aller bisher geleisteten Zahlungen.
Nicht du bist dann schadensersatzpflichtig, sondern umgekehrt das Möbelhaus ist im Verzug, hat also seinen Vertragsteil nicht erfüllt - du hingegen sehr wohl.
So schreibt's der Anwalt.
Nicht du bist dann schadensersatzpflichtig, sondern umgekehrt das Möbelhaus ist im Verzug, hat also seinen Vertragsteil nicht erfüllt - du hingegen sehr wohl.
So schreibt's der Anwalt.
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Wenn du zurücktrittst, hast du aber keinen Sessel. Und wenn du den dann woanders bestellst, wartest du nochmal 10 Wochen.
Das Möbelhaus kann wahrscheinlich nichts dafür, die werden oft von den Herstellern vertröstet.
Das Möbelhaus kann wahrscheinlich nichts dafür, die werden oft von den Herstellern vertröstet.
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Nach Kündigung des Vertrags nach Nichteinhaltung einer angemessenen von Dir gesetzten Nachfrist für die Lieferung hat der Händler den Vertrag nicht erfüllt.
Wie hier schon geschrieben, kannst Du dann vom Vertrag zurücktreten resp. diesen kündigen. In diesem Fall trifft nicht zu, dass der Käufer "die Erfüllung des Vertrags verweigert".
Wie hier schon geschrieben, kannst Du dann vom Vertrag zurücktreten resp. diesen kündigen. In diesem Fall trifft nicht zu, dass der Käufer "die Erfüllung des Vertrags verweigert".
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