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MissUndercover

Muss ich bei einer Dienstaufsichtsbeschwerde gegen einen Lehrer eine bestimmte Formvorschrift beachten? Und gibt es irgendwelche Fristen?

Frage Nummer 41407

Antworten (3)
roth_erweiler
Beschwert sich das Vieh beim Schlachter?

http://www.lernen-ohne-angst.de/index-Dateien/LoaTippszurDienstaufsichtsbeschwerdegegenLehrer.htm
Bad_Cat_No1
Prinzipiell ist die DAB weder an eine bestimmte Form, noch an eine Frist gebunden. Zu beachten ist jedoch, dass nur ein volljähriger Schüler sie einreichen kann, ansonsten muss sie im Namen der Eltern erfolgen.
In der Beschwerde ist der Sachverhalt möglichst genau und umfassend darzustellen, da die bearbeitende Behörde nicht verpflichtet ist, weitere Nachforschungen zum Sachverhalt zu betreiben - sie wird lediglich von dem entsprechenden Lehrer eine eigene Stellungnahme einfordern.
Da eine DAB regelmäßig ohne Erfolg bleibt - der Dienstvorgesetzte zeigt sich seinem Untergebenen gegenüber gerne loyal - wäre der nächste Schritt eine Klage. Ein weiter Weg mit viel Ärger für alle Beteiligten und ungewissen Ausgang (ca. 90% Klagen werden zugunsten des Lehrkörpers entschieden), der oft auch einen Schulwechsel erforderlich werden läßt - man macht sich im Kollegium keine Freunde mit einem solchen Verhalten. Bist Du sicher, dass es das alles wert ist?
Jo Baumann
Du solltest den Hergang genau und präzise beschreiben, aber keinesfalls beleidigend oder unverschämt werden. Deine Schilderungen müssen wahrheitsgemäß sein und das genaue Datum des Ereignisses muss ersichtlich sein. Außerdem solltest du eine Begründung beifügen, warum das Verhalten deiner Meinung nach unhöflich war.