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bh_roth

Muss ich nachweisen, dass ein defektes Teil von der Garantie erfasst ist?

Ein langer, über 2 Jahre währender Weg ist Anfang dieser Woche zu Ende gegangen. Ich hatte vor mehr als 2 Jahren einen beutellosen Staubsauger von Bosch gekauft, weil dieser in einem Test zusammen mit einem Dyson am besten abgeschnitten hat, aber im Gegensatz zum Dyson flüsterleise war. Irgendwann (schon bald) fing ein Dauerfilter an, sich aufzulösen (Wer hier länger dabei ist, kennt das, denn ich habe schon mal darüber berichtet). Nun stand in der Bedienungsanleitung, dass dies ein "Lifetime-Filter" sein solle. Also dachte ich: Lifetime heißt für mich lebenslang. Und wenn dieser Lifetime-Filter nach 6 Monaten kaputt geht, ist das nicht lebenslang. Also habe ich reklamiert. Zum Schluss, nach einiger Schreiberei, sollte ich nachweisen, wo denn etwas darüber stehen würde, dass dieses Teil lebenslange Garantie hätte. Darauf hin habe ich die entsprechende Seite der Werbung für dieses Gerät eingescannt, und zu Bosch gemailt. Jetzt habe ich einen neuen Filter- kostenfrei - bekommen.
Kann es denn wahr sein, dass ich als Kunde in der Pflicht bin, dem Hersteller gegenüber nachzuweisen, dass ein Teil der Garantie unterliegt?
Frage Nummer 3000029418

Antworten (11)
status-quo-fan
Nach § 443 Abs. 2 natürlich nicht.

Etwas anderes ist es, wenn im Rahmen der Gewährleistung nach 12 Monaten der Beweis anzutreten ist, dass der Mangel an der Sache ex ante bestanden hat.
status-quo-fan
Gemeint ist natürlich § 443 Abs. 2 BGB.
bh_roth
Lieber Amos, sollte das ein Witz sein? Wenn nicht- genau darum geht es doch. Ein Geräteteil, dessen zugesicherte Eigenschaft "lifetime" ist, hat sich nach 6 Monaten mehr und mehr aufgelöst. Mein Verständnis von "lifetime" ist eben lebenslang. Also so lange, wie ich den Sauger in Betrieb habe. Und wenn Bosch mir da 10 Jahre lang jedes Jahr einen neuen Filter schicken muss, is mir doch wurscht. Versprochen ist versprochen.
Aber es kann - auch wieder mein Verständnis - nicht sein, dass ich Bosch beweisen muss, dass sie (Bosch) diese Eigenschaft zugesichert haben.
bh_roth
Lieber s.q.f., der Sauger selbst hat (hatte) 2 Jahre Werksgarantie.
Bodoni
Amos hat recht.
die »lebenslange Garantie« bezieht sich auf das Gerät, einschließlich des Filters.
Wenn nach 6 Monaten das Leben eines Staubsaugers zu Ende geht, dann tritt auch der Tod dessen Filters ein.
Wenn du deinem Sohn zu 8. Geburtstag einen Staubsauger schenkst, glaubst ja wohl nicht, dass das Ding die nächsten 80 Jahres seines Lebens, bis das Leben deines Sohnes zu Ende ist, funktioniert, oder?
Bodoni
Oh, ich lese gerade 2 Jahre Werksgarantie. Und du kämpft seit 2 Jahren.
Ich glaube, da hast du schlechte Karten um 10 Jahre lang neue Filter zu fordern.
Selbst ein Null Ouvert wäre nicht hilfreich.

Du magst dich ja gern streiten, und wie PIP so gern sagt »Glück Auf«.
bh_roth
Grummel! Es geht mir nicht um den Staubsauger, sondern um einen dort verbauten Filter. Und der Filter hat so lange Garantie, wie das Gerät lebt. Das ist selbst mir klar.
Die Ausgangsfrage war: Muss ich den Hersteller auf seine Garantieleistung hinweisen? Doch eher nicht. Denn nachlesen in ihren Werbeversprechen können die eigentlich selbst.
Gast
bh_roth - das ist wie mit der linken Hand und der rechten und dazwischen kann schon mal ein Blinder stehen!
elfigy
Eigentlich mußt du das nicht. In diesem Falle aber, weil sie es entweder negiert haben oder tatsächlich ihre eigenen Sprüche nicht kapiert oder durchdacht hatten.
status-quo-fan
bh_, Du hast grundsätzlich recht!

Du musst bei der Zusicherung einer Eigenschaft durch den Hersteller eben nicht dessen Zusicherung beweisen.

Vielleicht ist das mit der Zusicherung "Garantierte Zufriedenheit" bzw. wie es früher hieß "guaranteed" von Lands´ End zu vergleichen.

Dies betrifft eben auch eine lebenslange Garantie - gegen die sich deutsche Händler und Hersteller vergeblich gewehrt haben.
Kaiser
Ein defektes Auto verkaufen ist nicht schwer, wenn man sich bewusst ist, was man will.