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Gast

Nach 3 Mahnung, die Kunden die Rechnung nicht zahlen wollen, was kann ich zu tun?

Wir haben das Fenster und den Boden geputzt und wir haben schon 3 Mahnungen gesendet,weil sie es nicht bezahlt haben. Doch sie kommen immer mit der Ausrede wir können das jetzt nicht bezahlen und das schon seit über einem Jahr, an wenn söllen wir uns wenden.
Frage Nummer 55170

Antworten (6)
Meyerhuber
An einen Anwalt, oder an Moskau Inkasso!
MaureenOHara
Vordruck für Mahnverfahren im Schreibwarenhandel holen, ausfüllen und bei ihrem zustänigen Amtsgericht abgegeben (alternativ: das Amtsgericht hat auch eine Rechtsantragstelle, bei dem der Antrag für Sie aufgenommen wird).
Dann Vollstreckungsbescheid abwarten und gegen Kunden vollstrecken (die Summe dürfte ja nicht so hoch sein, dass eine Taschenpfändung eigentlich zum Erfolg führen müßte).
MaureenOHara
Lieber starmax ! Wo haben Sie denn diese Weisheit her ? Und: nichts überzeugt mich mehr als eine Bestimmung aus dem Gesetz !!!
Bis gestern war jedenfalls noch das 8. Buch der ZPO für die Abgabe der eidesstattlichen Versicherung gültig und das sieht - zwingend - das Vorhandensein eines vollstreckbaren Titels (welcher Art auch immer) vor !
Rocktan
Grundsätzlich ist es nie so, wie Starmax sagt. Mit Hilfe dieser Doktrin haben seine Beiträge dann sogar eine Daseinsberechtigung.
Meyerhuber
Maureen, jetzt hast Du aber starmax (Mäxchen) beleidigt. Er wird sich bestimmt 12 Stunden nicht mehr sehen lassen, da er neue braune Parolen mit entsprechenden links suchen muss.
MaureenOHara
§ 807 ZPO setzt aber das Vorhandensein eines vollstreckbaren Titels voraus: also bitte auch §§ 704 ff ZPO lesen. Ich kann Ihnen ja gerne mal meinen Zöller-ZPO-Kommentar ausleihen, der hat gefühlte 2500 Seiten. Nach dessen Lektüre können wir weitediskutieren.