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Gast

Nach dem ich privat Auto gekauft habe lässt sich der Wagen nach 390 km nicht mehr fahren

Guten Tag,
nach nur 390km bleibt der gekaufte Wagen stehen und springt nicht mehr an.
Die OPEL Werkstatt sagt das Wasserpumpe und alle Teile die da zu gehören kaputt sind,
der Verkäufer behauptet das wäre mein Proplem !
Ich habe schon vor dem Kauf auf Mängel hingewiesen und würde nur kaufen wenn er TÜV hat, nach einpaar Tagen hatte er TÜV von zwei verschiedenen Tüv Firmen . Er möchte den Schaden nicht übernehmen und sagt sie haben Pech gehabt!
Was kann ich tun ?
Ich möchte doch nicht auf dem Schaden sitzen bleiben . Danke für kostenfreie Antwort
M.K.
Frage Nummer 3000015628

Antworten (13)
bh_roth
Hier sind alle Antworten kostenfrei, aber nicht umsonst. Den Eintrag in den Papieren, dass deine Hauptuntersuchung bestanden wurde, kann nur eine Prüfstelle vornehmen. Ich verstehe daher nicht, dass da 2 "TÜVs" beteiligt waren. Ich kann mir vorstellen, dass die eine die Verkehrssicherheit gefährdende Mängel erkannt hat, und da ist der Vorbesitzer zu einer anderen Prüfstelle gefahren.
Ich verstehe auch nicht, wie ein Fahrzeug nicht mehr anspringt, nur weil "Wasserpumpe und alle Teile die da zu gehören kaputt sind".
Grundsätzlich werden Privatverkäufe von KFZ unter Ausschluss von Haftungen und Gewährleistungen abgewickelt. So wird das auch in deinem Kaufvertrag stehen.
Ob dich der Verkäufer aber arglistig getäuscht hat, und von dem Schaden wusste, wirst du durch einen Gutachter klären lassen müssen. Daher kommt zu dem Schaden am KFZ noch der Gutachter und der Rechtsanwalt. Hol dir schon mal eine Schadensnummer bei deiner Rechtsschutzversicherung.
Dorfdepp
Bei Privatverkäufen gilt "gekauft wie gesehen". Der Verkäufer muss dich nicht getäuscht haben, du hast das Auto vorher gesehen, und wenn der Gesamteindruck zufriedenstellend war, hast du eben Pech gehabt. Wenn ich mit bestem Gewissen ein Auto verkaufe, bei dem mir keine Mängel bekannt sind, kann mich keiner dafür verantwortlich machen, wenn nach 390 km irgend ein Teil kaputt geht, was nicht vorhersehbar ist.
Gast
Mir ist der gleiche Gedanke wie bh-roth gekommen:
Ich kann mir vorstellen, dass die eine die Verkehrssicherheit gefährdende Mängel erkannt hat, und da ist der Vorbesitzer zu einer anderen Prüfstelle gefahren.

Nachdem der Käufer klar gemacht hat dass er dem TÜV Urteil vertraut, wahrscheinlich weil er nicht the technische Kompetenz hat, sollte ein technisches Gutachten folgendes klären:
Warum hat der erste TÜV das Fahrzeug durchfallen lassen?
Warum hat der zweite die Mängel nicht erkannt?
Wie lange hat der Verkäufer von den Mängeln gewusst?
Somit kann es eng für den zweiten TÜV und dem Händler werden (arglistige Täuschung).
Skorti
Kein Wagen hat TÜV von zwei verschiedenen Firmen. Es sei denn, den aktuellen und den von vor 2 Jahren.
Ein aktueller TÜV besagt auch nicht, dass im nächsten Jahr keine Reparaturen anstehen.
Ein aktueller TÜV besagt auch nicht, dass der Wagen keine Mängel hat. Nur dass der Wagen keine sicherheitsrelevanten Mängel hat.

Nimm viel Geld in die Hand, beauftrage einen Gutachter und einen Rechtsanwalt, geh vor Gericht und hoffe, dass in ca. 2 Jahren auf arglistige Täuschung entschieden wird und das der Verkäufer genug Geld hat um dir die Ausgaben für Gutachter etc, zu erstatten.
Oder nimm viel weniger Geld in die Hand und lass die Wasserpumpe reparieren.
Skorti
Wenn ich bei einem TÜV scheitere, habe ich für das Scheitern keinen Eintrag in den Papieren, sondern nur eine Mängelliste.
Schon wenn ich zum zweiten TÜV fahre lasse ich die Mängleliste dezent im Abfall verschwinden, sonst kommen die nur auf dumme Gedanken.
Wenn ich beim zweiten TÜV Erfolg habe, habe ich dafür einen Stempel und eine Signatur in den Papieren. Auf keinen Fall würde ich die Mängeliste beim Verkauf des Wagens mit rausgeben. dies wäre aber der einzige Beweis, dass er "TÜV von 2 verschiedenen Firman hätte".
Gast
Klar die Entscheidung muss jeder treffen!
Ich habe eine Rechtsschutz und kann es mir leisten einen Gutachter zu bezahlen. Ich habe auch den Charakter mich nicht einfach bescheißen zu lassen.
Gast
zu manchen Werkstätten kommt der Prüfer ins Haus und erteilt die Plakette mit Auflagen welche die Fachwerkstatt reparieren soll vor Aushändigen der KfZ.
hphersel
"gekauft wie gesehen" gilt auch bei Privatverkäufen nicht automatisch, Dorfdepp. Es muss ausdrücklich im Vertragvereinbart sein.
bh_roth
soisses, hp.
Gast
@hphersel u. bh_roth - wenn der Verkäufer so gewift ist, einen Mängelbericht verschwinden zu lassen so hat er auch den Passus - gekauft wie gesehen - im Kaufvertrag.
TÜV überprüft; Bremsen, Bereifung, Lenkung, Beleuchtung aber keine Wasserpumpe. Rein theoretisch kann an seinen Wagen auch schieben.
Der TÜV der DEKRA u.a. übernehmen keinerlei Gewährleistung, nur der momentane Augenschein zählt. Verlassen sie das Prüfgelande und bauen wegen mangelhafter Bremsen einen Unfall kann der Prüfer nicht belangt werden. So zumindest urteilten schon einige OLG
bh_roth
Alles richtig, was du schreibst, aber dem habe ich in meinem Beitrag nicht widersprochen.
Gast
Hallo bh_roth, wollte eigentlich nur noch mal zusammenfassen.
mantrid
Der TüV überprüft nur die Verkehrssicherheit und die Abgaswerte, der Rest der Technik ist nicht prüfungsrelevant., auch nicht die Wasserpumpe. Defekte Wasserpumpen kündigen sich oft mit Kühlmittelverlust und Überhitzen an. Du musst dem Vorbesitzer die Kenntnis davon nachweisen, um ihn wegen arglistiger Täuschung belangen zu können. Schau mal nach, wer die Inspektionen gemacht hat und frag mal dort nach, ob das dort Problem bekannt war. Wenn ja, hast Du Glück gehabt.