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Gast

Nachbarschaftsstreit

Unsere Nachbarin hat eine Garage mit Einfahrt parkt aber ihren Wagen weder in der Garage noch in der Einfahrt. Sie stellt ihren Wagen grundsätzlich vor unseren die leider keine Garage besitzen. Ist dies erlaubt oder ist sie verpflichtet an ihrem Grundstück und Garage zu parken.
Frage Nummer 3000273241

Antworten (2)
dschinn
Das kann und darf die Nachbarin so machen.
Stört dich der Anblick der Rostkarre oder was ist dein Problem?
netter_fahrer
Die Frage ist viel zu ungenau gestellt, um sie beantworten zu können. Sie parkt "vor unseren" was? Häusern, Zäunen, Fenstern...?
Es gibt durchaus Gemeindesatzungen die eine Nutzung einer vorhandenen Garage bzw. eines Stellplatzes für PKW vorschreiben. Erkundigt euch bei der Stadt- bzw. Gemeindeverwaltung danach.