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Ständig Streit mit unseren Nachbarn. Wann sind die vorgeschriebenen Ruhezeiten im Mietshaus? Die Hausordnung hilft nicht weiter.

Frage Nummer 37987

Antworten (5)
TschiTschi
Wenn es keine Hausordnung gibt, in der das steht, dann hilft die Gemeindeordnung weiter.
Üblicher Weise erstrecken sich die Ruhezeiten auf 22:00 Uhr - 6:00 Uhr und 12:00 Uhr - 14:00 Uhr.
Außerdem muss die Sonn- und Feiertagsruhe geachtet werden und bei Musik ist "Zimmerlautstärke" einzuhalten!
Alex64
@Tschitschi
"Die" Gemeindeordnung gibt es erstens nicht, und als Kommunalverfassung wird sie auch in diesem Fall nicht weiterhelfen. Wenn in der Gemeinde etwas in diesem Zusammenhang geregelt ist, steht das in der jeweiligen Polizeiverordnung.
AndyWoWo
In der Hausordnung müßten sie aber eigentlich stehen. Wenn nicht sollte die Hausverwaltung verbindlich für das ganze Haus Ruhezeiten festlegen und einführen. Ruhezeiten im Allgemeinen gelten zwischen 13 und 15 Uhr sowie zwischen 22 und 7 Uhr. Alle Aktivitäten der Bewohner sollten sich dann auf dem Niveau der Zimmerlautstärke bewegen.
benediktderIV
Es gibt gesetzlich vorgeschriebene Ruhezeiten in einem Mietshaus. Diese wären beispielsweise zwischen 22.00 Uhr abends bis 07.00 Uhr morgens. In einem solchen Zeitraum sollten keine lauten Tätigkeiten ausgeübt werden. Bei vorsätzlicher Lärmbelästigung müssen Sie sogar mit einer Anzeige rechnen.
Jannis Schmidt
Alle Mieter in einem Mietshaus sollten Rücksicht aufeinander nehmen. Allgemeine Ruhezeiten Abends sind 22.00 Uhr- 07.00 Uhr und von 12.00 Uhr bis 15.00 Uhr. Ruhezeiten können aber auch individuell in einem Mietvertrag geregelt werden. An Sonn und Feiertagen dürfen kein Rasenmäher