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Gast

.Nachlass

Ich habe am 8.03.2019 einen anwalt wegen einem Nachlass gebraucht. War einmal persönlich bei im in der Kanzlei, dann kam Corona und alles blieb liegen.Jetzt am 27.12.2022 kam eine Email das ich 249€ zahlen soll,Beratungsgebühr ,20€post und Telefon und Mehrwertsteuer .
Ist doch verjährt oder ?
Frage Nummer 3000279307

Antworten (10)
ingSND
Das kann man a) freundlicher ausdrücken - es ist nicht selbstverständlich, dass die Verjährung im finanziellen Bereich einen anderen Stichtag hat als in praktisch allen anderen Bereichen
und b) hat der Anwalt nach meinem Verständnis außer der Erstberatung überhaupt keine Leistung erbracht, in jedem Fall kein für den Fragesteller relevantes Problem gelöst. Es sagt genau so viel über den Anwalt aus, dass er für fast nichts bezahlt werden will.
Skorti
So gern ich manchen auch widerspreche, aber wo gibt es denn einen anderen Stichtag als den 31.12. für die Berechnung der Verjährung? In (praktisch) allen Bereichen gilt die Verjährungsfrist: 3 Jahre beginnend mit dem Jahresende.
Gewährleistung, Garantien etc. laufen ab einem Leistungsdatum, diese verjähren aber nicht, sondern laufen aus, ab, verfallen oder so was.
Ein Anwalt muss auch kein Problem lösen, ein Anwalt muss auch einen Fall nicht gewinnen um eine Rechnung zu stellen. Eine Erstberatung ist nicht immer kostenlos. Von uns weiß keiner, wie lange Gast den Anwalt seine Probleme geschildert hat. Wenn Gast den Anwalt 2 Stunden vollgelabert hat, mit wie Cousin Kevin Oma immer ausgenommen hat, und darum nicht erben sollte?
Ich finde es überhaupt nicht verwerflich für seine Arbeit eine Bezahlung zu erwarten.
Skorti
Weil mir doch nichts anderes mit Verjährung einfiel. Straftaten verjähren ab dem Datum der Straftat.
Ich denke aber, die Verjährung von Schulden ist deutlich bekannter als die von Straftaten.
ingSND
@Skorti:
- Gewährleistungsrecht
- Mietrecht
- Werkverträge
- Reiserecht
- Strafrecht
- Verkehrsrecht
- Verwaltungsrecht
- jeder Art von Gerichtsurteil - sogar, wenn es um Geld geht, z.B. bei vollstreckbaren Titeln

Verjährungen laufen normalerweise ab einem bestimmten Stichtag und es ist meines Wissens (praktisch) nur bei unmittelbaren finanziellen Forderungen so, dass der Stichtag auf den 01.01. des Folgejahres geschoben wird.
ingSND
Was den Anwalt betrifft, hast Du schon recht. Er hat eine Beratungsleistung erbracht und dafür hat er ein Anrecht auf eine Bezahlung.
Der Klient hat aber auch einen Anspruch auf zeitnahe Rechnungsstellung.
Und es war nicht "nett" von dem Anwalt, nur die Beratungsgebühr zu nehmen. Mehr darf er nicht.
Er hat also genommen, was er kriegen kann und hat damit bis zum letzten Tag gewartet. Formal ist das alles in Ordnung. Aber anstelle des Klienten würde ich ihm meinerseits auf formal korrekte Weise so viel Arbeit wie irgend möglich machen. Und dass er dabei die Rechtmäßigkeit der Zahlung prüft, ist dabei in keinster Weise verwerflich.
Skorti
Gewährleistungsrecht
Gewährleistung "verjährt" nicht, sie läuft einfach aus. Ich habe in dem Zusammenhang nie von Verjährung gehört.
Mietrecht, Werkverträge, Reiserecht und Verwaltungsrecht ... was soll da verjähren?
Verkehrsrecht fällt für mich in dieselbe Rubrik Strafrecht, die Verjähren ab Tatdatum, hatte ich genannt.
Okay, beim Reiserecht finde ich Verjährungsfristen bei Erstattungen bei Reisemängeln. Gilt für die Einreichung von Ansprüchen. Wird bei den anderen ähnlich sein. Ich denke bei Verjährung trotzdem in erster Linie an Forderungen.
ingSND
@skorti: doch, der Terminus bei Gewährleistung ist Verjährung.
Der Rest grenzt, bei allem Respekt, an Denkverweigerung.
- Mietrecht: Mängelreklamation bei Wohnungsübergabe
- Werkverträge: Ist die Arbeit vollständig erbracht oder nicht
- Reiserecht: das Essen war schlecht, Kakerlaken im Zimmer, der Flug verspätet
Woran DU in erster Linie denkst, ist völlig uninteressant. ICH z.B. denke nicht in erster Linie an Forderungen. Aber auch, was ich denke, ist uninteressant. Otto Normalverbraucher hat in den allermeisten Fällen mit Verkehrs-, Verbraucher- und Verwaltungsrecht zu tun. Strafmandate, Umtausch- oder Kündigungsfristen, Widerspruchsfristen, Völlig egal, ob die Fristen im rechtlichen Sinne "ablaufen" oder "verjähren" - in allen diesen Bereichen gelten Stichtage und es würde mich aufs Äußerste wundern, wenn die Mehrzahl unserer Mitbürger wüssten, dass ausgerechnet Geldforderungen eben nicht wie alles andere an dem wirklichen Datum verjähren sondern am darauffolgenden Jahresende.
Wir können es beide nicht belegen, also ist die Diskussion von meiner Seite aus hier beendet. Möge der geneigte Leser sich seine eigene Meinung bilden.
Skorti
Ich finde den Begriff "Denkverweigerung" alles andere als höflich, aber das ist Definitionssache.
Du hast eigentlich zwei Sachen gefunden, bei denen Verjährung am Stichtag beginnt. Eine davon hatte ich auch schon genannt, Verstösse gegen Gesetze oder Verordnungen. Für die andere hast du dann mehrere Unterfälle aufgelistet, denn in allen Sachen geht es um Mängel.

Mich im Gegensatz zu dir würde es sehr wundern, wenn es die Mehrheit nicht wüsste, wann Schulden verjähren, wird doch zu jedem Jahreswechsel in nahezu jedem Online- oder Printmedium erwähnt und vor der Verjährung gewarnt.
ingSND
@Skorti: ich bin davon überzeugt, dass Du des Denkens fähig bist, wie ich und wie die meisten anderen auch.
Wenn du dir dann trotzdem keine Beispiele vorstellen kannst, dann liegt das nicht an der Fähigkeit, dann "willst" Du irgendwie nicht. Da ist nichts ehrenrühriges in meinen Augen. Wenn das anders bei Dir ankommt, dann bedaure ich das.
Und ja, all die aufgezählten Dinge sind nichts anderes als "Mängel" und all diese Mängel verjähren zum Stichtag und nicht zum 31.12.
Ich konnte Dich nicht überzeugen, Du mich nicht. Sowas gibt es und es ist okay.
ingSND
@b.kloppt: YMMD
Ginge es bei der Jurisprudenz um "Wissen" bräuchte man keine Gerichte, man könnte doch einfach nachschlagen.
Das mit den "spektakulären Entscheidungen" hatten wir erst vor kurzem mit "Roe vs. Wade" in den USA.
Im Übrigen: zwischen Skorti und mir ging es am Ende darum, ob quasi alles (wesentliche) zum 31.12. verjährt und ob Otto Normalverbraucher das wissen müsste. Da waren wir unterschiedlicher Meinung und konnten uns nicht gegenseitig überzeugen.