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Gast

Parkmöglichkeiten

Ich wohne in einem behindertengerechten Haus. Wir haben hier über 40 Wohnungen und nur 5 Parkplätze für Pflegedienste und Besucher. Die Hausverwltung hat die meisten parkplätze an Fremde vermietet. Auf Anfragen oder Beschwerden reagieren sie mit unverständnis und betonen das 5 Parkplätze ausreichen und legen auf. Es gibt aber in unserer Sackgasse keine andere Parkmöglichkeiten und Pflegedienste und Besucher müssen weit entfernt parken. Kann uns jemand helfen? Welche Rechte haben wir?
Frage Nummer 59246

Antworten (3)
netter_fahrer
Wenden Sie sich an Ihre Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Das örtliche Bauamt kennt die Bestimmungen und hilft weiter.
bh_roth
Ich sehe keinerlei Rechtsanspruch eines Mieters auf einen Parkplatz für Pflegedienste, zumal es so aussieht, als ob der Parkraum kein öffentlicher, sondern Privatraum ist.
micle
Sie haben die Rechte, die im Kaufvertrag oder Mietvertrag stehen oder sich daraus ableiten lassen.
Die Zahl der notwendigen Stellplätze wird im Zuge des Baugenehmigungsverfahrens überprüft und beträgt meist. zwischen 1 und 2 Stellplätzen pro Wohnung. Dieses müssen hergestellt werden, das wird vom Baukontrolleur überprüft. Ob diese Stellplätze an die Eigentümer der Wohnungen verkauft oder vermietet werden, ist im Kaufvertrag oder Mietvertrag der Wohnung geregelt.
Sind Stellplätze übrig, so ist es Sache der / des Eigentümer(s), was mit diesen geschieht.
Handelt es sich bei diesem Haus um eine Einrichtung für betreutes Wohnen und Pflege, dann muß der Betreiber der Einrichtung Stellplätze für Dienstleister und Besucher vorhalten. Die Anzahl wäre baurechtlich festgelegt. Ich gehe davon aus, daß Sie dort zur Miete wohnen. Wenn der Mietvertrag keinen Passus über das Bereitstellen von zusätzlichen PKW-Stellplätzen für Dienstleister und Besucher enthält, sind auch keine geschuldet.