Pflegegeld
Ich kann eine Nachbarin pflegen bekomme aber Bügergeld und es wird von der Krankenkasse bezahlt an mich wird es angerechnet
Antworten (3)
Pflegegeld wird in aller Regel dann NICHT als Einkommen angerechnet, wenn man entweder einen Angehörigen pflegt oder nicht mehr als eine Person insgesamt.
Die Antwort wäre also eher "Nein", das würde ich aber trotzdem mit dem Amt klären.
Die Antwort wäre also eher "Nein", das würde ich aber trotzdem mit dem Amt klären.
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Aus einem Forum:
Sie pflegen einen fremden Menschen. Als einzige Ausnahme kann es dabei allerdings zur Anrechnung des Pflegegeldes als Einkommen auf Ihre Regelleistungen kommen. Besteht zwischen Ihnen und der zu pflegenden Person eine enge Beziehung, kann eine abweichende Entscheidung gefällt werden. Bei der Pflege einer fremden Person entscheidet also der Einzelfall.
Sie pflegen einen fremden Menschen. Als einzige Ausnahme kann es dabei allerdings zur Anrechnung des Pflegegeldes als Einkommen auf Ihre Regelleistungen kommen. Besteht zwischen Ihnen und der zu pflegenden Person eine enge Beziehung, kann eine abweichende Entscheidung gefällt werden. Bei der Pflege einer fremden Person entscheidet also der Einzelfall.
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