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Gast

Pflichten eines Vermieters

Hallo.
Unser Nachbar (Mieter) neben uns und hat an meine (meiner Meinung nach) Hauswand ein Gerät befestigt. Ich möchte dies aber nicht. Habe dies sofort nach Anbringung dem zugehörigen Vermieter mitgeteilt. Er ist nun der Meinung, dass er damit nichts zu tun hat und ich das mit seinen Mietern selber klären müsste.
Geht aber aus zwischenmenschlichen Gründen nicht mehr!

Hat er Recht ? Ggf müsste ich sofort einen Anwalt einschalten.

Danke für die Hilfe
Frage Nummer 3000155195

Antworten (5)
wokk
Tu es!
Mach ihn platt!
Hast ja nichts mehr zu verlieren!
micle
Was ein Eigentümer oder Mieter in einer (benachbarten) Eigentumswohnung an Wände montieren darf oder nicht, ist oft in der Teilungserklärung geregelt. Wenn zudem von dem montieren Gerät keine Belästigung ausgeht (z.B. Schall) und die Teilungserklärung die Montage nicht verbietet, kannst man nichts tun.

Ein paar zusätzliche Informationen wären hilfreich.

Beide Wohnungen gleicher Eigentümer und Vermieter?
Um welches Gerät handet es sich und warum möchstet du das nicht?
Montage an der Aussenwand, innen oder aussen oder an der Wohnungstrennwand?
MissyKnow
Was haben Sie denn getan, dass ein höflicher Umgang nicht mehr möglich ist?!

Ganz generell ist ein Mieter die Person, die als Besitzer einer Wohnung oder eines Hauses anzusehen ist. Heißt: Der Mensch kann tun und lassen was er will in seinem Eigentum.

Sprechen Sie hier von einem Gerät an der Außenwand oder an einer Innenwand?
Handelt es sich um eine innere Wand, dann ist das Anbringen von Bildern, Geräten, etc. alleinige Sache Ihres Nachbarn. Handelt es sich um eine Außenwand, so muss geklärt werden, ob die Stelle Teil Ihres Besitzes ist oder seiner Mietsache. Müsste im Teilungsvertrag der Immobilie festgelegt sein (kenne ich zumindest so von anderen Immobilien mit mehr als einer Wohneinheit / Partei).

Ich schlage vor, Sie überdenken die Fakten und bemühen sich um ein freundliches Miteinander. Ist immerhin Ihr Nachbar.
netter_fahrer
@MissyKnow: Ein Mieter ist immer nur Besitzer einer Wohnung, er hat sie "in Besitz," d.h. er kann sie benutzen, hat die Verfügung darüber. Aber der Eigentümer ist er nie, das ist immer der Vermieter, die Wohnbaugesellschaft etc., eben derjenige, der im Grundbuch steht.
Ein Mieter kann nur das mit der Wohnung machen, was ihm das Mietrecht, der Mietvertrag etc. zugestehen.
Es wäre in der Tat gut zu wissen, was für ein "Gerät" denn da angebracht wurde. Wenn das z.B. eine Außenlampe oder eine Kamera ist, die das Nachbarhaus mit erfasst, hat dieser Nachbar durchaus einen Anspruch auf Änderung der Sache.
Ist das aber nicht der Fall und beeinträchtigt es den Nachbarn objektiv nicht, so muss er das schlicht hinnehmen, ob's gefällt oder nicht.
St.Patrick
Ich finde da sind noch viele Fragen offen.

Aber generell muss man sagen, dass man immer gut acht geben sollte wie man mit seinen Nachbarn umgeht, das Zwischenmenschliche ist sehr wichtig wenn man nebeneinander wohnt!