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Gast

Photovoltaik

Im Jahr bekomme ich 2400 Euro vom Bayernwerk für den Betrieb meiner Solaranlage. Wie viel muss ich davon Steuer zahlen?
Frage Nummer 3000024619

Antworten (3)
Gast
????? Werter Gast, kann es sein, dass uns dazu wesentliche Daten fehlen? Wie hoch ist das Einkommen, welche Steuerklasse, wie hoch ist die Staatssubvention, wie viel kWp hat die Anlage und und und....
Wird die Anlage über ein eingetragenes Gewerbe abgerechnet?
So wie ich das noch kenne, haben die meisten seriösen Firmen, die Solaranlagen installieren, genau für solche Fragen Fachberater, die das alles bis auf den Punkt ausrechnen können. Wenn nicht, muss man seinen Steuerberater bemühen. Den eigentlich sogar immer.
Verzeih mir, dass ich und mit Sicherheit jeder andere hier im Forum diese Frage so nicht beantworten kann. Dazu gibt es viel zu viele Fakten zu berücksichtigen.
Eine von vielen Möglichkeiten wäre: Du arbeitest auf 450 Euro Basis, bekommst pro Monat 200 Euro durch die Solaranlage rein, sind 650 Euro. Du liegst unter dem allgemeinen Steuerfreibetrag und musst gar keine Steuern abführen.
Andere Möglichkeit: Du verdienst viel, die Solareinnahmen dazu, und Du steigst vielleicht in der Steuerprogression hoch und zahlst mehr Steuern...
micle
Wäre es so einfach ... pauschal kann das hier niemand beantworten.
Ich nehme an, es handelt sich um die Einspeisevergütung für den bei dem Netzbetreiber Bayerwerk eingespeisten Strom.
Wenn es sich um eine sehr kleine Anlage handelt, berechnen sich die Steuern im Rahmen des jährlichen Steuerausgleichs, sofern du für den Betrieb dieser Anlage keine andere Rechtsform gewählt hast, in diesem Fall handelt es sich um Einkommensteuer.
Auf alle Fälle aber erst nach Gegenrechnung (Abzug) der Abschreibung für die Anlage und der restlichen Aufwendungen, die für den Betrieb der Anlage im betreffenden Steuerjahr erforderlich waren.
Umsatzsteuer fällt an, wenn der Stromertrag zu einem überwiegenden teil eingespeist und somit nicht selbst verbraucht wird. Diese ist immer zu zahlen, auch wenn die Anlage keine finanziellen Erträge erwirtschaften sollte.
Gast
Miele, es ist noch viel komplizierter. Man kann die Umsatzsteuer für den eingespeisten Strom durchaus mit der Umsatzsteuer für den vom Bayernwerk berechneten Strom für den eigenen Bedarf gegenrechnen. Dazu Wartungskosten für die Solaranlage. Abschreibung wurde ja schon erwähnt. Ich habe Berechnungen gesehen, wo keine Mwst anfiel.
Im Endergebnis sind wir uns aber wohl einig, da können wir hier gar nichts berechnen.