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Gast

Projektion auf Hauswand

Liebe Wissende,
ich wohne zur Miete in einer Wohnung Berlins, aus deren Schlafzimmerfenster man - über eine kleine Wiese - auf die Seitenwand eines Mietshauses des Nachbargrundstücks schaut. Diese Seitenwand (ohne Fenster) ist von der stark frequentierten Hauptraße aus gut zu sehen und wird neuerdings von einer Werbefirma, die mit einem Laserprojektor arbeitet, mehrstündig "bestrahlt". Nun kann ich mich immer häufiger (jedoch unregelmäßig, daher gehe ich nicht von einem Vertrag mit dem Eigentümer des Nachbarhauses aus) über wechselnde Botschaften (z.B. Hautcremes oder Burgerbrater) freuen, dazu kommt noch dass ich - aufgrund der Entfernung von nur ca. 25m - eine tolle Lichtshow im Schlafzimmer habe. Das Fahrzeug mit dem Projektor parkt vorbildlich auf dem Parkstreifen der Hauptstraße (also im öffentlichen Raum) und das Gerät scheint auch eine gute Trapezentzerrung zu haben. Nichtsdestotrotz nervt mich das Geflacker im Schlafzimmer schon und ich frage mich (und Euch) ob es überhaupt zulässig ist, eine fremde Hauswand mit Werbebotschaften zu erleuchten?
Frage Nummer 3000266917

Antworten (6)
dschinn
Könntest du mit einem eigenen Projektor "gegenleuchten"?
Muss ja nicht der neueste Bond sein, würde ja auch ein Bildschirmschoner genügen?
In Berlin machen das viele Nachtschwärmer inzwischen...

Und ein Fahrzeug einfach so im öffentlichen Raum zu parken halte ich für gefährlich, wenn da mal nicht jemand mit Farbbeutel wirft.
Oder noch schlimmer mit Grillzünder unsachgemäß hantiert....

Also unbedingt Auge drauf halten und Polizei rufen, wenn etwas passiert!
Hefe
Es gibt Gerichtsurteile gegen Nachbarn, die die ganze Nacht zur Abschreckung Licht leuchten lassen, dass die Nachbarn stört. Zumindest nach 22 Uhr müsstest Du Chancen haben, dass Dein Schlafzimmer nicht beleuchtet wird.
Näheres kann Dir ein Anwalt oder ein Mieterverein sagen.
PezzeyRaus
Werter Gast, erstemal lautet dir korrekte Anrede Liebe Allwissende oder, wenn rayer am Rohr ist, Lieber Besserwissender! Zweitens ist die korrekte Vorgehensweise in deinem Fall, dir einen lichtdichten Vorhang oder ein Rollladen (endlich mit 3 l) anzuschaffen. Eventuell könntest du auch deinem Vermieter mit Mietminderung drohen. Allerdings: Du lebst in Berlin, also solltest du wissen, worauf du dich eingelassen hast.
micle
Unabhängig von einem Vertrag mit dem Eigentümer des Nachbargebäudes bedarf es einer Genehmigung. Bei baulichen Werbeanlagen wird eine Baugenehmigung benötigt, bei nicht stationärer Beleuchtung eine Genehmigung des Ordnungsamtes. Dort würde ich nachfragen.
mantrid
Der Tipp von Hefe geht in die richtige Richtung. Störendes Geflacker muss sich niemand gefallen lassen. Hier dürfte § 906 BGB greifen, wobei diese Lichtshow als "ähnliche von einem anderen Grundstück ausgehende Einwirkungen" zusehen sein dürfte. Da die Beeinträchtigung hier nicht unwesentlich ist, kannst Du sie unterbinden lassen. Da hier ein berechtigtes Interesse vorliegt, hast Du Anspruch darauf, dass Dir der Halter des Fahrzeugs von der Kfz-Behörde oder der Polizei benannt wird, um gegen den Störer rechtlich vorzugehen.
Musca
Was spricht gegen den einfachen Vorschlag von Pezzey, mal eben einen dichten Vorhang anbringen ?
Ansonsten empfiehlt sich noch Meckpomm als ruhige Wohngegend.