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Gast

Rechnung Grundstücksanschlusskosten

ab wann müssen Grundstücksanschlusskosten vom neuen Hausbesitzer übernommen werden
Frage Nummer 22341

Antworten (1)
Skorti
Das hängt von mehreren Faktoren ab. Die Ämter holen sich die Kosten von aktuellen Besitzer, egal wann die Kosten angefallen sind. Es gilt dann das Abrechnungsdatum. Es gibt allerdings die Möglichkeit im Kaufvertrag festzulegen, dass Erschließungskosten, die für Leistungen vor dem Kauf entstanden sind, durch die vorherigen Besitzer zu tragen sind. Dann kann man die Rechnung weiterleiten. Sollte der frühere Besitzer zahlungsunfähig sein, bleibt man dennoch darauf sitzen. Wenn im Kaufvertrag festgehalten ist, dass alle Erschließungskosten bereits bezahlt sind, dann besteht evtl. auch die Möglichkeit, sich diese vom Vorbesitzer, notfalls auf dem Klageweg, wiederzuholen. wenn bezgl. der Erschließungskosten im Kaufvertrag nichts erwähnt wird, hat der neue Besitzer wahrscheinlich Pech gehabt. Am besten jedoch einen Anwalt fragen.